
Nach dem Mindestlohngesetz müssen in diesen Fällen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen dienen insbesondere dazu, bei einer Prüfung nachvollziehen zu können, ob der gesetzliche Mindestlohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden eingehalten wurde.





