Rentenversicherungspflicht bei Minijobs

Rentenversicherungspflicht bei MinijobsMinijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Bei einem gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 Prozent. Der Arbeitnehmer trägt grundsätzlich die Differenz zum allgemeinen Beitragssatz der Rentenversicherung. Er kann sich jedoch auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

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Scheinselbstständigkeit erkennen & vermeiden

Scheinselbstständigkeit erkennen & vermeidenScheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Tätigkeit vertraglich als selbstständig bezeichnet wird, tatsächlich aber die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung überwiegen. Entscheidend ist nicht allein, was Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart oder auf die Rechnung geschrieben haben. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse und die konkrete Durchführung der Tätigkeit.

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Midijob und Übergangsbereich einfach erklärt

Midijob und Übergangsbereich einfach erklärtEin Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt innerhalb des sogenannten Übergangsbereichs. Arbeitnehmer zahlen dabei reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Mit steigendem Arbeitsentgelt erhöht sich ihr Beitragsanteil schrittweise, bis an der Obergrenze die reguläre Beitragsbelastung erreicht wird.

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