
Für Arbeitgeber ist die Pflegeversicherung Bestandteil der laufenden Lohnabrechnung. Wie hoch der Arbeitnehmeranteil ausfällt, hängt inzwischen nicht nur vom Arbeitsentgelt ab. Auch das Alter des Arbeitnehmers, die Elterneigenschaft, die Anzahl und das Alter der Kinder sowie der Beschäftigungsort Sachsen können die Beitragshöhe beeinflussen.
Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung 2026?
Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 2026 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diesen Beitrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte.
Außerhalb Sachsens ergibt sich damit grundsätzlich folgende Aufteilung:
| Personengruppe | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Eltern mit einem Kind | 1,80 % | 1,80 % | 3,60 % |
| Kinderlose ab 23 Jahren | 2,40 % | 1,80 % | 4,20 % |
Der zusätzliche Beitrag für Kinderlose wird ausschließlich vom Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitgeberanteil erhöht sich dadurch nicht.
Wie hoch ist der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung?
Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung zahlen grundsätzlich nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozentpunkten.
Damit beträgt der Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose insgesamt 4,2 Prozent statt 3,6 Prozent.
Vom Kinderlosenzuschlag gibt es gesetzliche Ausnahmen. Er fällt beispielsweise nicht für Mitglieder an, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden.
Die frühere Regelung, nach der der Kinderlosenzuschlag nur bis zu einem bestimmten Lebensalter zu berücksichtigen war, gilt nicht mehr. Insbesondere gibt es heute keine allgemeine Befreiung vom Kinderlosenzuschlag ab dem 65. Lebensjahr.
Wie wirken sich Kinder auf den Beitrag zur Pflegeversicherung aus?
Seit dem 1. Juli 2023 wird bei der Beitragsberechnung stärker danach unterschieden, wie viele Kinder ein Mitglied hat.
Bereits ein Kind begründet grundsätzlich die Elterneigenschaft dauerhaft. Das bedeutet: Auch wenn das Kind später älter als 25 Jahre ist, wird der Elternteil nicht wieder als kinderlos behandelt.
Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es zusätzlich Beitragsabschläge. Berücksichtigt werden dabei das zweite bis fünfte Kind, solange das jeweilige Kind noch keine 25 Jahre alt ist.
Der Abschlag beträgt 0,25 Prozentpunkte je berücksichtigungsfähigem Kind und vermindert ausschließlich den Arbeitnehmeranteil.
Welche Pflegeversicherungsbeiträge zahlen Eltern mit mehreren Kindern?
Außerhalb Sachsens ergeben sich 2026 folgende Beitragssätze:
| Familiensituation | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Kinderlos ab 23 Jahren | 2,40 % | 1,80 % | 4,20 % |
| 1 Kind | 1,80 % | 1,80 % | 3,60 % |
| 2 Kinder unter 25 Jahren | 1,55 % | 1,80 % | 3,35 % |
| 3 Kinder unter 25 Jahren | 1,30 % | 1,80 % | 3,10 % |
| 4 Kinder unter 25 Jahren | 1,05 % | 1,80 % | 2,85 % |
| 5 oder mehr Kinder unter 25 Jahren | 0,80 % | 1,80 % | 2,60 % |
Der maximale Beitragsabschlag beträgt damit 1,0 Prozentpunkt. Weitere Kinder erhöhen die Entlastung nicht.
Wichtig: Für die zusätzlichen Abschläge zählen nur Kinder unter 25 Jahren. Die grundsätzliche Elterneigenschaft bleibt dagegen auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes bestehen.
Was passiert, wenn ein Kind 25 Jahre alt wird?
Der Beitragsabschlag für dieses Kind gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das Kind sein 25. Lebensjahr vollendet.
Danach wird geprüft, wie viele weitere berücksichtigungsfähige Kinder unter 25 Jahren vorhanden sind. Entsprechend kann sich der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung erhöhen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat drei Kinder im Alter von 24, 20 und 17 Jahren. Solange alle drei Kinder berücksichtigt werden können, gilt der Abschlag für das zweite und dritte Kind. Wird das älteste Kind 25 Jahre alt, verbleiben zwei berücksichtigungsfähige Kinder. Der Beitragsabschlag reduziert sich entsprechend.
Welche Sonderregelung gilt in Sachsen?
Für Beschäftigte mit Beschäftigungsort in Sachsen gilt eine besondere Aufteilung des Pflegeversicherungsbeitrags. Hintergrund ist, dass Sachsen bei Einführung der Pflegeversicherung keinen gesetzlichen Feiertag zur Finanzierung des Arbeitgeberanteils abgeschafft hat.
Bei einem Arbeitnehmer mit einem Kind beträgt der Anteil deshalb 2026:
- Arbeitnehmer: 2,30 Prozent
- Arbeitgeber: 1,30 Prozent
Bei kinderlosen Arbeitnehmern ab 23 Jahren kommen die 0,6 Prozentpunkte Kinderlosenzuschlag hinzu. Der Arbeitnehmeranteil beträgt dann 2,90 Prozent.
Auch die Abschläge für mehrere Kinder vermindern in Sachsen ausschließlich den Arbeitnehmeranteil.
Wie werden Kinder für die Pflegeversicherung nachgewiesen?
Für die richtige Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge muss bekannt sein, ob eine Elterneigenschaft vorliegt und wie viele Kinder unter 25 Jahren für die Beitragsabschläge berücksichtigt werden können.
Seit dem 1. Juli 2025 steht dafür ein digitales Verfahren zur Verfügung. Die beitragsabführenden Stellen – insbesondere Arbeitgeber – können die erforderlichen Angaben zu berücksichtigungsfähigen Kindern grundsätzlich automatisiert aus den beim Bundeszentralamt für Steuern vorhandenen Daten abrufen.
Damit müssen Arbeitnehmer für die regulär elektronisch ermittelbaren Kinder nicht mehr sämtliche Nachweise manuell beim Arbeitgeber einreichen.
Nicht jedes Kind kann allerdings über das automatisierte Verfahren ermittelt werden. Das kann insbesondere bei bestimmten Stief- oder Pflegekindern der Fall sein. Solche Kinder müssen weiterhin gegenüber dem Arbeitgeber beziehungsweise der beitragsabführenden Stelle nachgewiesen werden.
Welche Kinder können für die Pflegeversicherung berücksichtigt werden?
Für die Elterneigenschaft und die Beitragsabschläge kommen nicht ausschließlich leibliche Kinder in Betracht. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können insbesondere berücksichtigt werden:
- leibliche Kinder,
- Adoptivkinder,
- Stiefkinder und
- Pflegekinder.
Ob ein Kind im konkreten Fall berücksichtigt werden kann, richtet sich nach den sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Gerade bei Stief- und Pflegekindern sollte deshalb geprüft werden, ob die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und gegebenenfalls entsprechende Nachweise vorhanden sind.
Bis zu welchem Einkommen werden Pflegeversicherungsbeiträge berechnet?
Beiträge zur Pflegeversicherung werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung erhoben.
Im Jahr 2026 beträgt diese:
- 5.812,50 Euro monatlich
- 69.750 Euro jährlich
Arbeitsentgelt oberhalb dieser Grenze erhöht den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung nicht weiter.
Wie wird die Pflegeversicherung in Lexware Lohn & Gehalt berücksichtigt?
Lexware Lohn & Gehalt berechnet die Pflegeversicherungsbeiträge anhand der hinterlegten Arbeitnehmer- und Versicherungsdaten.
Für eine korrekte Abrechnung sind insbesondere folgende Angaben wichtig:
- Versicherungsstatus des Arbeitnehmers,
- Elterneigenschaft,
- Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder,
- Alter der Kinder,
- Beschäftigungsort – insbesondere wegen der Sonderregelung für Sachsen – sowie
- gegebenenfalls besondere Versicherungsverhältnisse.
Durch das digitale Verfahren zur Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Kinder hat sich die praktische Handhabung gegenüber früheren Lexware-Versionen verändert. Alte Anleitungen, in denen die Elterneigenschaft ausschließlich anhand eines manuellen Nachweises und eines einzelnen Kennzeichens in den Mitarbeiterstammdaten gepflegt wird, sind deshalb für aktuelle Abrechnungszeiträume nur noch eingeschränkt geeignet.
Lexware kann die Pflegeversicherungsbeiträge nur anhand der vorhandenen Daten korrekt berechnen. Arbeitgeber sollten deshalb insbesondere Rückmeldungen zu den berücksichtigungsfähigen Kindern und Veränderungen der Kinderzahl kontrollieren.
Warum sollte die Elterneigenschaft in der Lohnabrechnung genau geprüft werden?
Fehlende oder falsche Angaben können unmittelbar zu einem falschen Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung führen.
Typische Fehlerquellen sind:
- ein Arbeitnehmer wird irrtümlich als kinderlos behandelt,
- ein berücksichtigungsfähiges Kind fehlt,
- ein Kind wird nach Vollendung des 25. Lebensjahres weiterhin für den Mehrkinderabschlag berücksichtigt,
- die dauerhafte Elterneigenschaft wird mit der zeitlich begrenzten Berücksichtigung für den Mehrkinderabschlag verwechselt oder
- die Sonderregelung für Sachsen wird nicht berücksichtigt.
Gerade die Unterscheidung zwischen Elterneigenschaft und Anzahl der Kinder unter 25 Jahren ist wichtig: Die Elterneigenschaft kann lebenslang bestehen, während die zusätzlichen Beitragsabschläge für mehrere Kinder zeitlich begrenzt sind.
Wo finden Arbeitgeber verbindliche Informationen zur Pflegeversicherung?
Die gesetzlichen Grundlagen der sozialen Pflegeversicherung finden Sie im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Aktuelle Informationen zu Beitragssätzen, Kinderlosenzuschlag und Beitragsabschlägen für Eltern stellt außerdem das Bundesministerium für Gesundheit bereit.