Rechnungskorrektur einfach erklärt: Eine Rechnungskorrektur wird erstellt, wenn eine bereits ausgestellte Rechnung geändert oder storniert werden muss. Früher wurde dafür häufig der Begriff „Gutschrift“ verwendet.
Heute ist es wichtig, zwischen der Rechnungskorrektur und der steuerrechtlichen Gutschrift zu unterscheiden, da beide Begriffe etwas völlig Unterschiedliches bedeuten.