
Was bedeutet Soll- und Ist-Besteuerung?
Die Besteuerungsart legt fest, wann Einnahmen steuerlich berücksichtigt werden.
- Soll-Besteuerung: Steuer entsteht bereits mit der Rechnungsstellung
- Ist-Besteuerung: Steuer entsteht erst mit dem Zahlungseingang
Diese Unterscheidung ist vor allem bei der Umsatzsteuer relevant.
Soll-Besteuerung (Umsatzsteuer)
Hier müssen Sie die Umsatzsteuer bereits dann an das Finanzamt abführen, wenn Sie eine Rechnung erstellt haben – unabhängig davon, ob der Kunde schon bezahlt hat.
Typisch ist diese Besteuerungsart für:
- größere Unternehmen
- Bilanzierungspflichtige Betriebe
Nachteil:
- Umsatzsteuer muss ggf. vorfinanziert werden
Ist-Besteuerung (Umsatzsteuer)
Hier hingegen wird die Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn der Kunde tatsächlich bezahlt hat.
Vorteile:
- bessere Liquidität
- keine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer
Voraussetzung:
- Antrag beim Finanzamt
- Umsatzgrenze beachten
Diese Methode ist besonders für kleinere Unternehmen geeignet.
Unterschied zur Einkommensteuer
Auch bei der Einkommensteuer gibt es ein ähnliches Prinzip.
Bei der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) gilt das sogenannte Zufluss- und Abflussprinzip:
- Einnahmen werden bei Zahlung erfasst
- Ausgaben werden bei Zahlung berücksichtigt
Bei der Bilanzierung hingegen erfolgt die Erfassung unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.
Zusammenhang mit der Buchhaltung
Die Besteuerungsart beeinflusst direkt die Buchhaltung.
- Bei der Soll-Besteuerung entstehen Forderungen, bevor Zahlungen eingehen
- Bei der Ist-Besteuerung erfolgt die steuerliche Erfassung erst bei Zahlung
Mehr dazu im Beitrag Forderungen und Verbindlichkeiten.
Praxis-Tipp
Prüfen Sie regelmäßig, welche Besteuerungsart für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Gerade bei langen Zahlungszielen kann die Ist-Besteuerung deutliche Liquiditätsvorteile bringen.