
Was bedeutet eine Privatentnahme?
Eine Entnahme liegt vor, wenn betriebliche Werte privat genutzt oder aus dem Unternehmen herausgenommen werden.
Typische Beispiele:
- Barentnahmen aus der Kasse
- Überweisungen auf das Privatkonto
- private Nutzung eines Firmenwagens
- Entnahme von Waren
- private Nutzung betrieblicher Gegenstände
Diese Vorgänge sind keine Betriebsausgaben.
Wer darf Werte aus dem Unternehmen entnehmen?
Solche Entnahmen sind grundsätzlich möglich bei:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaftern einer Personengesellschaft
Bei Kapitalgesellschaften wie:
- GmbH
- UG
gelten dagegen andere steuerliche Regelungen.
Auswirkungen auf den Gewinn
Die Entnahme selbst beeinflusst den steuerlichen Gewinn grundsätzlich nicht.
Das bedeutet:
- keine Betriebsausgabe
- keine direkte Gewinnminderung
- Reduzierung des Eigenkapitals
Anders kann es bei privaten Nutzungen oder unentgeltlichen Wertabgaben aussehen. Mehr dazu im Beitrag Unentgeltliche Wertabgaben einfach erklärt.
Erfassung in der Buchhaltung
Die Buchung erfolgt über Privatkonten.
Typische Buchungen:
- Privat an Kasse
- Privat an Bank
- Privat an Warenbestand
Dadurch bleibt nachvollziehbar, welche Werte privat verwendet wurden.
Private Nutzung von Fahrzeugen und Gegenständen
Besonders häufig betrifft dies:
- Firmenwagen
- Telefon
- Computer
- Warenbestände
Diese Nutzungen müssen häufig steuerlich bewertet werden.
Mehr dazu im Beitrag Leasing einfach erklärt.
Abgrenzung zu Betriebsausgaben
Betriebsausgaben und private Entnahmen werden oft verwechselt.
Unterschied:
- Betriebsausgaben: betriebliche Kosten
- Entnahmen: private Verwendung betrieblicher Werte
Steuerliche Besonderheiten
Bei bestimmten Vorgängen kann zusätzlich Umsatzsteuer entstehen.
Das betrifft insbesondere:
- Warenentnahmen
- Eigenverbrauch
- private Nutzung betrieblicher Gegenstände
Rechtsgrundlagen:
Häufige Fehler
In der Praxis treten oft folgende Probleme auf:
- private Zahlungen werden als Betriebsausgaben gebucht
- fehlende Dokumentation
- nicht erfasste Privatanteile
- fehlende Umsatzsteuerkorrekturen
Gerade bei Betriebsprüfungen wird auf diese Punkte geachtet.
Praxis-Tipp
Trennen Sie private und betriebliche Zahlungen möglichst konsequent. Eigene Privatkonten und eine saubere Dokumentation erleichtern die Buchhaltung erheblich.