
Was ist ein Forderungsverlust?
Dieser liegt vor, wenn eine Forderung endgültig nicht mehr bezahlt wird.
Typische Ursachen:
- erfolgloses Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckung ohne Erfolg
- Insolvenz des Kunden
Unterschied: zweifelhafte Forderung
Bevor eine Forderung abgeschrieben werden darf, muss geprüft werden, ob sie noch realisierbar ist.
- zweifelhafte Forderung: Zahlung unsicher
- Forderungsverlust: Zahlung endgültig ausgefallen
👉 Solange noch Maßnahmen laufen (Mahnung, Inkasso), bleibt die Forderung zweifelhaft.
Ablauf in der Praxis
Eine Forderung durchläuft typischerweise folgende Schritte:
- Rechnung wird erstellt
- Kunde zahlt nicht
- Mahnverfahren wird durchgeführt
- Forderung wird als zweifelhaft eingestuft
- endgültiger Ausfall → Forderungsverlust
Buchung Schritt für Schritt
1. Forderung buchen
- Debitor an Erlöse (inkl. Umsatzsteuer)
2. Forderung wird zweifelhaft
- Zweifelhafte Forderung an Debitor
Wichtig:
- Debitor wird ausgeglichen
- Forderung wird separat ausgewiesen
- Umsatzsteuer bleibt zunächst bestehen
3. Forderungsverlust buchen
- Forderungsverlust an zweifelhafte Forderung
Jetzt passiert:
- Forderung wird endgültig ausgebucht
- Umsatzsteuer wird korrigiert
Umsatzsteuer-Korrektur
Die Umsatzsteuer darf erst dann berichtigt werden, wenn die Forderung endgültig uneinbringlich ist.
Rechtsgrundlage: § 17 UStG
Besonderheit bei späterer Zahlung
Wird eine bereits abgeschriebene Forderung doch noch bezahlt:
- Buchung als sonstiger Ertrag
Forderung bei Insolvenz
Bei einem Insolvenzverfahren gilt:
- Forderung bleibt zunächst zweifelhaft
- Anmeldung beim Insolvenzverwalter erforderlich
- Teilzahlungen (Quote) werden berücksichtigt
- Restbetrag wird als Forderungsverlust gebucht
Zusammenhang mit Mahnwesen
Der Forderungsverlust entsteht meist nach einem erfolglosen Mahnwesen.
Typische Fehler im Mahnwesen vermeiden
Zusammenhang mit Rechnung und Zahlung
Der Prozess beginnt immer mit einer Rechnung und endet – im schlimmsten Fall – mit dem Forderungsverlust.
Auch relevant:
Wichtiger Hinweis
Der Schritt „zweifelhafte Forderung“ darf nicht übersprungen werden.
👉 Eine direkte Ausbuchung kann zu Problemen bei Betriebsprüfungen führen.
Praxis-Tipp
Dokumentieren Sie alle Maßnahmen zur Eintreibung der Forderung sorgfältig. Nur so kann im Zweifel nachgewiesen werden, dass der Forderungsverlust berechtigt ist.
Ich möchte es nicht kommentieren, sondern hinterfragen. Unklar bleibt in diesen wie auch vergleichbaren anderen Ausführungen zu diesem Thema: Eine Forderung eines Freiberuflers, der nach der Ist-Bestuerung erklärt und veranlagt wird, bleibt aus ist uneinbringlich. Rechnungsstellung, Mahnung, Beginn eines Klageverfahrens etc. alles läuft seinen Weg und bleibt am Ende ergebnislos. Wie ist die offene Forderung steuerlich zu behandeln, wenn über die EÜR gebucht, nachgewiesen und erklärt wird und alle Bemühungen ans Geld zu kommen ins Leere laufen.
Beschrieben ist der Weg zur Soll-Besteuerung. Bei der IST-Besteuerung haben Sie noch keine Umsatzsteuer abgeführt, weil noch kein Geld eingegangen ist. Der erste Punkt ist also Debitor an Erlöse (USt nicht fällig). Punkt 2 und 3 bleiben bestehen, wobei hier dann die Umsatzsteuer von “nicht fällig” ausgebucht wird.