Haushaltsnahe Dienstleistungen einfach erklärt

Haushaltsnahe Dienstleistungen einfach erklärtHaushaltsnahe Dienstleistungen einfach erklärt: Kosten für bestimmte Arbeiten im Haushalt können steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen sowohl Dienstleistungen als auch Handwerkerleistungen. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Was ist steuerlich absetzbar?

Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gilt:

  • 20 % der Kosten können direkt von der Steuer abgezogen werden
  • maximal jeweils 1.200 € pro Jahr

👉 Es handelt sich um eine Steuerermäßigung, nicht um eine Betriebsausgabe.

Rechtsgrundlage: § 35a EStG

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Das sind Tätigkeiten, die üblicherweise im Haushalt anfallen.

Beispiele:

  • Reinigung der Wohnung
  • Gartenpflege
  • Pflege- und Betreuungsleistungen

Wichtig:

  • Die Leistung muss im Haushalt oder für den Haushalt erbracht werden

Zusatz:
Pflegeleistungen können ebenfalls begünstigt sein.

Rechtsgrundlage: § 14 SGB XI

Was sind haushaltsnahe Handwerkerleistungen?

Hierzu zählen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Beispiele:

  • Reparaturen
  • Renovierungen
  • Wartungsarbeiten

Wichtig:

  • nur Arbeitskosten sind absetzbar
  • Materialkosten sind ausgeschlossen

Voraussetzungen für die Steuerermäßigung

Damit die Kosten anerkannt werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Rechnung liegt vor
  • Zahlung erfolgt per Überweisung (keine Barzahlung)
  • Leistung ist dem Haushalt zuzuordnen

Hintergrund:
Die unbare Zahlung dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit (BFH-Urteil vom 20.11.2008).

Zuordnung zum richtigen Jahr

Für die Steuer zählt der Zeitpunkt der Zahlung.

  • Rechnung im Dezember, Zahlung im Januar → Abzug im Folgejahr

👉 Es gilt das Abflussprinzip.

Arbeiten außerhalb des Grundstücks

Auch Leistungen außerhalb des eigenen Grundstücks können begünstigt sein.

Beispiele:

  • Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen
  • Straßenreinigung vor dem Grundstück

Voraussetzung:

  • die Leistung dient dem Haushalt
  • sie steht in unmittelbarem Zusammenhang zum Grundstück

Rechtsprechung: BFH-Urteile vom 20.03.2014

Was ist nicht absetzbar?

Nicht berücksichtigt werden:

  • Barzahlungen
  • Materialkosten bei Handwerkerleistungen
  • Leistungen ohne Haushaltsbezug

Zusammenhang mit der Einkommensteuer

Die Steuerermäßigung wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen.

Praxis-Tipp

Achten Sie darauf, dass Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sind. Nur so kann der steuerliche Vorteil korrekt genutzt werden.

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