
Was ist steuerlich absetzbar?
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gilt:
- 20 % der Kosten können direkt von der Steuer abgezogen werden
- maximal jeweils 1.200 € pro Jahr
👉 Es handelt sich um eine Steuerermäßigung, nicht um eine Betriebsausgabe.
Rechtsgrundlage: § 35a EStG
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Das sind Tätigkeiten, die üblicherweise im Haushalt anfallen.
Beispiele:
- Reinigung der Wohnung
- Gartenpflege
- Pflege- und Betreuungsleistungen
Wichtig:
- Die Leistung muss im Haushalt oder für den Haushalt erbracht werden
Zusatz:
Pflegeleistungen können ebenfalls begünstigt sein.
Rechtsgrundlage: § 14 SGB XI
Was sind haushaltsnahe Handwerkerleistungen?
Hierzu zählen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Beispiele:
- Reparaturen
- Renovierungen
- Wartungsarbeiten
Wichtig:
- nur Arbeitskosten sind absetzbar
- Materialkosten sind ausgeschlossen
Voraussetzungen für die Steuerermäßigung
Damit die Kosten anerkannt werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Rechnung liegt vor
- Zahlung erfolgt per Überweisung (keine Barzahlung)
- Leistung ist dem Haushalt zuzuordnen
Hintergrund:
Die unbare Zahlung dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit (BFH-Urteil vom 20.11.2008).
Zuordnung zum richtigen Jahr
Für die Steuer zählt der Zeitpunkt der Zahlung.
- Rechnung im Dezember, Zahlung im Januar → Abzug im Folgejahr
👉 Es gilt das Abflussprinzip.
Arbeiten außerhalb des Grundstücks
Auch Leistungen außerhalb des eigenen Grundstücks können begünstigt sein.
Beispiele:
- Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen
- Straßenreinigung vor dem Grundstück
Voraussetzung:
- die Leistung dient dem Haushalt
- sie steht in unmittelbarem Zusammenhang zum Grundstück
Rechtsprechung: BFH-Urteile vom 20.03.2014
Was ist nicht absetzbar?
Nicht berücksichtigt werden:
- Barzahlungen
- Materialkosten bei Handwerkerleistungen
- Leistungen ohne Haushaltsbezug
Zusammenhang mit der Einkommensteuer
Die Steuerermäßigung wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen.
Praxis-Tipp
Achten Sie darauf, dass Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sind. Nur so kann der steuerliche Vorteil korrekt genutzt werden.