Bewirtungskosten einfach erklärt

Bewirtungskosten einfach erklärtBewirtungskosten einfach erklärt: Bewirtungskosten entstehen, wenn Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeiter bewirtet werden. Sie können steuerlich berücksichtigt werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und meist nicht in voller Höhe.

Was sind Bewirtungskosten?

Bewirtungskosten sind nach § 4 Absatz 5 EStG Aufwendungen für Speisen, Getränke und ähnliche Ausgaben im geschäftlichen Zusammenhang.

Dazu gehören auch:

  • Trinkgelder
  • Garderobengebühren

Wie hoch sind Bewirtungskosten absetzbar?

Die steuerliche Behandlung hängt vom Anlass ab:

  • Geschäftlich veranlasst: 70 % absetzbar
  • Bewirtung von Mitarbeitern: 100 % absetzbar
  • Privat: nicht absetzbar

Wichtig:

  • Die Vorsteuer kann in der Regel zu 100 % geltend gemacht werden

Voraussetzungen für den Steuerabzug

Damit Bewirtungskosten anerkannt werden, müssen sie:

  • betrieblich veranlasst sein
  • angemessen sein
  • ordnungsgemäß dokumentiert werden

Welche Angaben muss der Bewirtungsbeleg enthalten?

Ein korrekter Bewirtungsbeleg ist entscheidend für die Anerkennung durch das Finanzamt.

Er muss enthalten:

  • Name und Anschrift des Restaurants
  • Datum der Bewirtung
  • detaillierte Auflistung der Speisen und Getränke
  • Rechnungsbetrag
  • Anlass der Bewirtung
  • Teilnehmer der Bewirtung

Zusätzlich:

  • Unterschrift des Unternehmers
  • maschinell erstellte Rechnung

Was gilt als geschäftlicher Anlass?

Typische geschäftliche Bewirtungen sind:

  • Kundengespräche
  • Verhandlungen mit Lieferanten
  • Besprechungen mit Geschäftspartnern

Nicht als geschäftlich gelten:

  • private Feiern
  • Geburtstage

Unterschied: geschäftlich vs. betrieblich

Es gibt einen wichtigen Unterschied:

  • Geschäftlich: Bewirtung externer Personen → 70 %
  • Betrieblich: Bewirtung eigener Mitarbeiter → 100 %

Was zählt nicht als Bewirtungskosten?

Nicht jede Verpflegung ist eine Bewirtung im steuerlichen Sinne.

Keine Bewirtungskosten sind zum Beispiel:

  • Kaffee oder Getränke im Büro
  • kleine Snacks bei Meetings

Diese können meist vollständig als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Zusammenhang mit der Buchhaltung

Bewirtungskosten werden als Betriebsausgaben erfasst und wirken sich direkt auf den Gewinn aus.

Mehr zur Systematik im Beitrag Betriebsausgaben einfach erklärt.

Praxis-Tipp

Achten Sie besonders auf vollständige Bewirtungsbelege. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben führen häufig dazu, dass das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt.

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