
Zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gehört sie zum Jahresabschluss und hilft dabei, die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zu beurteilen.
Was ist eine Bilanz?
Eine Bilanz ist eine geordnete Übersicht über das Betriebsvermögen. Links stehen die Aktiva, rechts die Passiva. Beide Seiten müssen am Ende immer die gleiche Summe ergeben.
Der Zeitpunkt, zu dem diese Übersicht erstellt wird, heißt Bilanzstichtag.
Aktiva und Passiva verständlich erklärt
Aktiva: Mittelverwendung
Die Aktivseite zeigt, wofür das Kapital im Unternehmen eingesetzt wird. Dazu gehören alle Vermögenswerte.
- Anlagevermögen, zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder Büroeinrichtung
- Umlaufvermögen, zum Beispiel Waren, Forderungen, Bankguthaben oder Kasse
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva: Mittelherkunft
Die Passivseite zeigt, woher das Kapital stammt. Sie beschreibt also die Finanzierung des Unternehmens.
- Eigenkapital
- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
- Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Warum müssen beide Seiten gleich hoch sein?
Jeder Vermögenswert auf der Aktivseite wurde entweder durch Eigenkapital oder durch Fremdkapital finanziert. Deshalb gilt:
Summe Aktiva = Summe Passiva
Diese Gleichheit ist der Grundaufbau jeder Bilanz.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Bilanz zeigt den Stand des Vermögens zu einem festen Zeitpunkt. Die Gewinn- und Verlustrechnung betrachtet dagegen einen Zeitraum und zeigt, ob ein Unternehmen Gewinn oder Verlust erzielt hat.
Beide Auswertungen hängen eng zusammen. So wirken sich zum Beispiel Abschreibungen (AfA) auf den Gewinn aus und verändern gleichzeitig Werte im Anlagevermögen.
Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Nicht jedes Unternehmen muss bilanzieren. Kleinere Unternehmen und viele Selbstständige können ihren Gewinn häufig über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln.
Besteht Bilanzpflicht, müssen Unternehmen einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.
E-Bilanz
Bilanzpflichtige Unternehmen müssen ihre Jahresabschlussdaten elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Diese elektronische Übertragung wird als E-Bilanz bezeichnet.
Rechtliche Grundlage
Die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch. Weitere Informationen finden Sie in § 242 HGB.
Fazit
Die Bilanz ist ein zentrales Werkzeug der Buchhaltung. Sie macht sichtbar, welche Werte im Unternehmen vorhanden sind und wie diese finanziert wurden. Dadurch liefert sie eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation.