Rückstellungen einfach erklärt

Rückstellungen einfach erklärt Beispiele und AufbauRückstellungen sind Verpflichtungen eines Unternehmens, bei denen Höhe, Fälligkeit oder genauer Grund noch nicht vollständig feststehen. Sie werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Typisch ist: Der Aufwand gehört wirtschaftlich bereits zum aktuellen Geschäftsjahr, die Zahlung erfolgt aber erst später oder ist noch nicht genau bestimmbar.

Was sind Rückstellungen?

Rückstellungen werden gebildet, um zukünftige Belastungen bereits heute in der Buchhaltung zu berücksichtigen. Dadurch wird der Gewinn realistischer dargestellt.

Eine solche Verpflichtung liegt vor, wenn mindestens einer dieser Punkte ungewiss ist:

  • die genaue Höhe
  • der Zeitpunkt der Zahlung
  • der konkrete Grund oder Umfang der Verpflichtung

Welche Arten gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und sogenannten Aufwandsrückstellungen.

Ungewisse Verbindlichkeiten

Hierbei handelt es sich um Verpflichtungen, die bereits entstanden sind, aber noch nicht exakt feststehen. Beispiele sind:

  • Prozesskosten
  • Garantieverpflichtungen
  • Pensionsverpflichtungen
  • Steuerrückstellungen

Aufwandsrückstellungen

Aufwandsrückstellungen betreffen Aufwendungen, die wirtschaftlich zum aktuellen Jahr gehören, aber erst später durchgeführt oder bezahlt werden. Beispiele sind:

  • unterlassene Instandhaltung, die innerhalb von drei Monaten nachgeholt wird
  • unterlassene Abraumbeseitigung, die innerhalb von zwölf Monaten nachgeholt wird
  • Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung, zum Beispiel Kulanzleistungen

Warum werden Rückstellungen gebildet?

Der Zweck besteht darin, Aufwendungen dem richtigen Geschäftsjahr zuzuordnen. Ohne diese Abgrenzung könnte der Gewinn eines Jahres zu hoch ausgewiesen werden.

Die Bildung wirkt sich als Aufwand aus und mindert den Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Ausweis in der Bilanz

In der Bilanz gehören Rückstellungen zum Fremdkapital. Sie stehen auf der Passivseite zwischen Eigenkapital und Verbindlichkeiten.

Kapitalgesellschaften gliedern sie üblicherweise in:

  • Pensionsrückstellungen
  • Steuerrückstellungen
  • sonstige Rückstellungen

Bewertung

Der Ansatz erfolgt in Höhe des Betrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Man spricht vom sogenannten Erfüllungsbetrag.

Langfristige Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind grundsätzlich abzuzinsen. Dafür werden Zinssätze verwendet, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden.

Unterschied zu Verbindlichkeiten

Der wichtigste Unterschied liegt in der Unsicherheit. Verbindlichkeiten sind eindeutig bestimmt – sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Fälligkeit.

Bei Rückstellungen steht dagegen mindestens ein wesentlicher Punkt noch nicht genau fest.

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Regelungen finden sich vor allem im Handelsgesetzbuch. Maßgeblich sind insbesondere § 249 HGB für die Bildung sowie § 253 HGB für die Bewertung.

Die Gliederung der Passivseite ergibt sich aus § 266 HGB.

Fazit

Rückstellungen sind ein wichtiges Instrument der Buchhaltung. Sie helfen dabei, ungewisse Verpflichtungen periodengerecht zu erfassen und den Gewinn realistisch darzustellen.

Schreiben Sie einen Kommentar