
Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Buchhaltung und wird insbesondere zum Jahresende durchgeführt, kann aber auch monatlich sinnvoll sein.
Warum ist Rechnungsabgrenzung notwendig?
In der Praxis fallen Zahlungen oft nicht in dem Zeitraum an, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Ohne Korrektur würde das Ergebnis verfälscht.
Die Rechnungsabgrenzung stellt sicher, dass die Werte korrekt in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erscheinen und die Bilanz richtig dargestellt wird.
Aktive Rechnungsabgrenzung (aRAP)
Eine aktive Rechnungsabgrenzung liegt vor, wenn eine Zahlung bereits erfolgt ist, der Aufwand aber wirtschaftlich erst in das nächste Jahr gehört.
Beispiel
Die Miete für Januar wird bereits im Dezember bezahlt. Die Zahlung gehört also zum alten Jahr, der Aufwand aber zum neuen Jahr.
Praxis (SKR 03 / SKR 04)
Rechnungseingang (Dezember):
Miete an Kreditor
Zahlung:
Kreditor an Bank
Jahresabschluss:
aRAP (980 / 1900) an Miete
Folgejahr (Auflösung):
Miete an aRAP
Lösung: Der Aufwand wird zunächst „neutralisiert“ und als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) in der Bilanz ausgewiesen.
Im neuen Jahr wird der Betrag dann wieder als Aufwand gebucht.
Passive Rechnungsabgrenzung (pRAP)
Eine passive Rechnungsabgrenzung entsteht, wenn Einnahmen bereits im alten Jahr verbucht wurden, der zugehörige Ertrag aber erst im neuen Jahr entsteht.
Beispiel
Ein Kunde zahlt im Dezember für eine Leistung, die erst im nächsten Jahr erbracht wird.
Praxis (SKR 03 / SKR 04)
Rechnungsausgang (Dezember):
Debitor an Erlöse
Zahlung:
Bank an Debitor
Jahresabschluss:
Erlöse an pRAP (990 / 3900)
Folgejahr (Auflösung):
pRAP an Erlöse
Lösung: Der Ertrag wird teilweise zurückgestellt und als passiver Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) ausgewiesen.
Im neuen Jahr wird dieser Betrag dann als Ertrag gebucht.
Unterschied zwischen aRAP und pRAP
- aRAP: Zahlung erfolgt jetzt, Aufwand später
- pRAP: Zahlung erfolgt jetzt, Ertrag später
Rechnungsabgrenzung und Umsatzsteuer
Die Abgrenzung erfolgt grundsätzlich inklusive Umsatzsteuer. Bei Anzahlungen kann es erforderlich sein, die Umsatzsteuer anteilig zu korrigieren.
Praxis-Hinweis Umsatzsteuer
Bei Anzahlungen kommen häufig folgende Konten zum Einsatz:
- Erhaltene Anzahlungen 19 % (1718 / 3272)
- Geleistete Anzahlungen 19 % (1518 / 1186)
Rechtliche Grundlagen
Die Pflicht zur Rechnungsabgrenzung ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch. Weitere Informationen finden Sie in § 250 HGB.
Bedeutung in der Praxis
Die Rechnungsabgrenzung sorgt dafür, dass Unternehmen ihre Ergebnisse korrekt darstellen. Ohne sie wären Gewinne oder Verluste einzelner Jahre oft verzerrt.
Gerade für Auswertungen und Vergleiche ist eine saubere Abgrenzung daher unerlässlich.
Fazit
Die Rechnungsabgrenzung ist ein zentrales Prinzip der Buchhaltung. Sie stellt sicher, dass Aufwendungen und Erträge dem richtigen Zeitraum zugeordnet werden und der Jahresabschluss ein realistisches Bild liefert.
das ist so schon plausibel, allerdings verlangt Buchhalter 2021 premium bei der Buchung z. B. von 8331 an 0990 als Gegenseite für das Erlöskonto einen Debitor. Daher ist die Buchung so für mich nicht zumsetzbar.
Das kann ich hier nicht reproduzieren. Das müsste anhand der Konstellation (Soll-/Ist-Besteuerung, EÜR/Bilanz) genauer geprüft werden. Wenden Sie sich bitte an den Lexware-Support oder machen Sie bei uns ein Support-Ticket auf.