Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) einfach erklärt

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) einfach erklärtGoBD einfach erklärt: Die GoBD regeln, wie Unternehmen ihre Buchhaltung und Belege ordnungsgemäß führen und aufbewahren müssen – insbesondere in digitaler Form. Sie sind Grundlage für jede Betriebsprüfung.

Was sind die GoBD?

Die GoBD sind die:

👉 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Sie wurden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF festgelegt und gelten für alle Unternehmen.

👉 Sie ersetzen frühere Regelungen wie GoBS und GDPdU.

Warum sind die GoBD wichtig?

Die GoBD stellen sicher, dass:

  • Buchungen nachvollziehbar sind
  • Belege vollständig vorliegen
  • Daten nicht manipuliert werden können
  • eine Betriebsprüfung möglich ist

👉 Verstöße können zu Schätzungen durch das Finanzamt führen.

Wichtige Grundsätze der GoBD

Zeitgerechte Erfassung

  • unbare Geschäftsvorfälle: innerhalb von ca. 10 Tagen
  • Kontokorrent: ca. 8 Tage

👉 Belege dürfen nicht „liegen bleiben“

Unveränderbarkeit

Einmal erfasste Daten dürfen nicht einfach geändert werden.

  • keine nachträgliche Bearbeitung ohne Protokoll
  • Änderungen müssen nachvollziehbar sein

👉 gilt auch für:

  • Warenwirtschaft
  • Lohnabrechnung
  • Zeiterfassung

Aufbewahrungspflicht

Digitale Belege müssen:

  • im Originalformat gespeichert werden
  • unverändert aufbewahrt werden
  • für Prüfungen verfügbar sein

❌ Fehler:

  • nur Ausdruck auf Papier

Datenzugriff durch das Finanzamt

Das Finanzamt muss:

  • auf Daten zugreifen können
  • diese maschinell auswerten können

Elektronische Belege richtig aufbewahren

Wichtig ist:

  • Eingehende digitale Belege müssen digital gespeichert werden
  • Originaldateien dürfen nicht gelöscht werden
  • auch nach Umwandlung (z. B. PDF) bleibt die Originaldatei relevant

Typische Fehler in der Praxis

  • Belege werden zu spät erfasst
  • Dateien werden überschrieben oder gelöscht
  • keine Trennung von Systemen (z. B. Warenwirtschaft)
  • fehlende Verfahrensdokumentation

Zusammenhang mit der Buchhaltung

Die GoBD betreffen alle Bereiche der Buchhaltung:

Rechtsgrundlage

Die GoBD sind im BMF-Schreiben geregelt:

BMF-Schreiben vom 11.03.2024

Praxis-Tipp

Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssoftware GoBD-konform arbeitet und alle Änderungen nachvollziehbar protokolliert werden.

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