Abgeltungsteuer einfach erklärt

Abgeltungsteuer einfach erklärt 25 Prozent Kapitalerträge Bank SteuerabzugAbgeltungsteuer einfach erklärt: Das ist eine Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapieren. Sie wird direkt an der Quelle erhoben und in der Regel automatisch von der Bank einbehalten.

Was ist die Abgeltungsteuer?

Sie ist eine sogenannte Quellensteuer.

Das bedeutet:

  • die Steuer wird direkt bei Auszahlung einbehalten
  • sie wird von der Bank an das Finanzamt abgeführt

Besonderheit:

  • die Steuer ist grundsätzlich „abgegolten“
  • eine zusätzliche Versteuerung ist meist nicht erforderlich

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?

Seit 2009 gilt ein einheitlicher Steuersatz:

  • 25 % Abgeltungsteuer
  • zzgl. Solidaritätszuschlag
  • zzgl. ggf. Kirchensteuer

Welche Einkünfte sind betroffen?

Diese Steuer betrifft alle Kapitaleinkünfte, zum Beispiel:

  • Zinsen
  • Dividenden
  • Fondsausschüttungen
  • Kursgewinne
  • Währungsgewinne

Sparerpauschbetrag

Die Steuer fällt erst an, wenn der Freibetrag überschritten wird:

  • 801 € für Ledige
  • 1.602 € für Verheiratete

👉 Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei.

Wie wird die Abgeltungsteuer erhoben?

Die Steuer wird automatisch durch die Bank abgeführt.

Das bedeutet:

  • keine separate Zahlung erforderlich
  • keine Pflicht zur Angabe in der Steuererklärung

Ausnahme:

  • bei besonderen steuerlichen Konstellationen

Veranlagungswahlrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Besteuerung über die Einkommensteuer sinnvoll sein.

Grundsatz:

  • Ist der persönliche Steuersatz < 25 %, kann eine Erstattung erfolgen
  • Ist der Steuersatz > 25 %, bleibt die Abgeltungsteuer günstiger

👉 In diesem Fall können die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden.

Rechtsgrundlage

Die Abgeltungsteuer ist geregelt in:

§ 32d EStG

Zusammenhang mit der Einkommensteuer

Die Abgeltungsteuer ist Teil der Einkommensteuer, wird aber gesondert behandelt.

Mehr dazu im Beitrag:
Einkommensteuer einfach erklärt

Praxis-Tipp

Prüfen Sie, ob sich die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung lohnt. Gerade bei niedrigem Einkommen kann eine Rückerstattung möglich sein.

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