
Was ist die Abgeltungsteuer?
Sie ist eine sogenannte Quellensteuer.
Das bedeutet:
- die Steuer wird direkt bei Auszahlung einbehalten
- sie wird von der Bank an das Finanzamt abgeführt
Besonderheit:
- die Steuer ist grundsätzlich „abgegolten“
- eine zusätzliche Versteuerung ist meist nicht erforderlich
Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?
Seit 2009 gilt ein einheitlicher Steuersatz:
- 25 % Abgeltungsteuer
- zzgl. Solidaritätszuschlag
- zzgl. ggf. Kirchensteuer
Welche Einkünfte sind betroffen?
Diese Steuer betrifft alle Kapitaleinkünfte, zum Beispiel:
- Zinsen
- Dividenden
- Fondsausschüttungen
- Kursgewinne
- Währungsgewinne
Sparerpauschbetrag
Die Steuer fällt erst an, wenn der Freibetrag überschritten wird:
- 801 € für Ledige
- 1.602 € für Verheiratete
👉 Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei.
Wie wird die Abgeltungsteuer erhoben?
Die Steuer wird automatisch durch die Bank abgeführt.
Das bedeutet:
- keine separate Zahlung erforderlich
- keine Pflicht zur Angabe in der Steuererklärung
Ausnahme:
- bei besonderen steuerlichen Konstellationen
Veranlagungswahlrecht
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Besteuerung über die Einkommensteuer sinnvoll sein.
Grundsatz:
- Ist der persönliche Steuersatz < 25 %, kann eine Erstattung erfolgen
- Ist der Steuersatz > 25 %, bleibt die Abgeltungsteuer günstiger
👉 In diesem Fall können die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden.
Rechtsgrundlage
Die Abgeltungsteuer ist geregelt in:
Zusammenhang mit der Einkommensteuer
Die Abgeltungsteuer ist Teil der Einkommensteuer, wird aber gesondert behandelt.
Mehr dazu im Beitrag:
Einkommensteuer einfach erklärt
Praxis-Tipp
Prüfen Sie, ob sich die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung lohnt. Gerade bei niedrigem Einkommen kann eine Rückerstattung möglich sein.