
Die EÜR wird häufig als „4/3-Rechnung“ bezeichnet und ist eine vereinfachte Alternative zur Bilanz.
Diese Einnahmen Überschuss Rechnung einfach erklärt zeigt, wie Sie Ihren Gewinn einfach ermitteln können.
Einnahmen Überschuss Rechnung einfach erklärt: Was ist die EÜR?
Bei der EÜR werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Der Unterschied ergibt den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens.
Im Gegensatz zur doppelten Buchführung werden keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gebucht, sondern nur tatsächliche Geldbewegungen auf Kasse und Bank.
Wie funktioniert die Einnahmen Überschuss Rechnung?
Die Gewinnermittlung erfolgt nach dem einfachen Prinzip:
Einnahmen – Ausgaben = Gewinn oder Verlust
Berücksichtigt werden unter anderem:
- Einnahmen aus Verkäufen oder Dienstleistungen
- Betriebsausgaben wie Miete, Material oder Versicherungen
- Abschreibungen (AfA)
Wer darf eine EÜR erstellen?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist nach § 4 Abs. 3 EStG zulässig, wenn bestimmte Grenzen nicht überschritten werden.
Aktuelle Voraussetzungen (Stand heute):
- Umsatz bis 800.000 € pro Jahr oder
- Gewinn bis 80.000 € pro Jahr
Zusätzlich darf keine gesetzliche Pflicht zur Buchführung bestehen.
Unterschied zur Bilanz
Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung im Vergleich zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Die EÜR ist deutlich einfacher als die Bilanzierung:
- EÜR: nur tatsächliche Zahlungen werden erfasst
- Bilanz: Vermögen und Schulden werden vollständig dargestellt
Während die EÜR eher einem „Kassenbuch“ ähnelt, zeigt die Bilanz die gesamte Vermögenslage eines Unternehmens.
Wechsel von EÜR zur Bilanz
Werden die gesetzlichen Grenzen überschritten, besteht die Pflicht zur Bilanzierung.
Beim Wechsel muss eine sogenannte Eröffnungsbilanz erstellt werden. Diese enthält alle Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens zu Beginn der Bilanzierung.
Zusätzlich wird ein Übergangsgewinn oder -verlust ermittelt, da bestimmte Geschäftsvorfälle in der EÜR und in der Bilanz unterschiedlich behandelt werden.
Besonderheiten bei der EÜR
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip:
- Einnahmen zählen erst, wenn das Geld tatsächlich eingeht
- Ausgaben zählen erst, wenn sie bezahlt werden
Eine wichtige Ausnahme bilden regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel.
Rechtliche Grundlage
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Weitere Informationen finden Sie in § 4 Abs. 3 EStG.
Fazit
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine einfache und praxisnahe Methode zur Gewinnermittlung. Sie eignet sich besonders für kleinere Unternehmen und Selbstständige, die keine Bilanz erstellen müssen.
Hallo zusammen,
die Wertgrenzen gem. § 141 AO u.a. Gesetze wurden durch das Bürokratie-Entlastungsgesetz ab dem 01.01.2016 angehoben. Sie betragen nunmehr 600.000 € p.a. beim Umsatz etc.
Nette Grüße aus Dortmund
Uli Gerlach
Danke für den Hinweis. Das haben wir gleich korrigiert.
Ich habe ein kleines Unternehmen und muss zum ersten Mal eine Steuerklärung dafür machen. Mir war gar nicht bewusst, dass ich als kleines Unternehmen nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen muss, wenn die Umsätze im Kalenderjahr nicht mehr als 600.000€ betragen. Ich werde mich mal bei meinem Steuerberater noch genauer zu dem Thema erkunden. Vielen Dank für die Infos.