LexSHOP GmbH & Co. KG Contact Details:
Main address: Celsiusstrasse 28 12207 Berlin, Germany ,
Tel:( 49 30) 55 14 54 38 , Fax:( 49 30) 70 01 43 11 28 , E-mail: info(at)lexwiki.de URL: https://lexwiki.de Logo LexWIKI Founder:
Udo Netzel Director (CEO)

Eine Anzahlung ist eine vereinbarte Zahlung, bevor die Leistung erbracht oder begonnen wird. Sie soll es zum Beispiel einem Lieferanten ermöglichen, die Rohmaterialien einzukaufen. Dafür ist der Gesamtpreis meist etwas niedriger. Der Anzahlungsbetrag wird dann bei der Bezahlung der Rechnung vom Bruttobetrag abgezogen. Die Anzahlung wird in der Regel mit einer Abschlagsrechnung angefordert.

Sofern das Geschäft der Umsatzsteuer unterliegt, ist die im Zahlbetrag enthaltene Steuer immer an das Finanzamt abzuführen (beim Lieferanten) oder kann als Vorsteuer geltend gemacht werden (beim Empfänger). Gebucht wird die Anzahlung immer auf den besonderen Konten “erhaltene Anzahlungen 19 %” (1718/3272 im SKR 03/04) und “geleistete Anzahlungen 19 %” (1518/1186 im SKR 03/04).

Beachten Sie bitte, dass für eine Anzahlung die Umsatzsteuer auch bei Soll-Besteuerung nicht im Zeitpunkt der Anforderung (Abschlagsrechnung), sondern erst im Zeitpunkt des Eingangs zu entrichten ist.

Der Beitrag bezieht sich wie erwähnt, auf eine Anzahlung vor der Leistung und ist nicht mit einer Teilzahlung bzw. einer Teilrechnung, oder einer Ratenzahlung zu verwechseln, die sich auf Zahlung nach der Leistung beziehen.

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 3. Mai 2019 - Autor: Udo Netzel

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert