
Dieses Verfahren wird vor allem bei bestimmten Dienstleistungen, Bauleistungen und internationalen Geschäftsbeziehungen angewendet.
Was ist Reverse Charge?
Normalerweise stellt ein Unternehmen eine Rechnung mit Umsatzsteuer und führt diese an das Finanzamt ab.
Beim Reverse Charge ist es genau umgekehrt:
- Der Leistungserbringer stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer
- Der Leistungsempfänger berechnet die Umsatzsteuer selbst
- Gleichzeitig kann er diese als Vorsteuer abziehen
Wann gilt das Reverse-Charge-Verfahren?
Typische Anwendungsfälle sind:
- Bauleistungen zwischen Unternehmen
- Leistungen aus dem EU-Ausland (z. B. Google Ads)
- bestimmte Dienstleistungen im Inland
Ein Praxisbeispiel finden Sie im Beitrag Google Ads und AdSense verbuchen.
Buchung
Eingangsrechnung (Leistungsempfänger)
SKR 03:
Aufwand
Vorsteuer §13b
an Kreditor
an Umsatzsteuer §13b
SKR 04:
Aufwand
Vorsteuer §13b
an Kreditor
an Umsatzsteuer §13b
Die Umsatzsteuer und Vorsteuer gleichen sich aus, sodass keine tatsächliche Zahllast entsteht. Hierfür ist eine Zusammenfassende Meldung erforderlich.
Reverse Charge bei Bauleistungen
Ein wichtiger Anwendungsfall ist die Umkehr der Steuerschuldnerschaft im Baugewerbe.
Leistungserbringer (Rechnungsaussteller)
- Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellen
- Hinweis auf § 13b UStG aufnehmen
- Verbuchung auf entsprechendes Erlöskonto
Leistungsempfänger (Auftraggeber)
Der Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer selbst berechnen und verbuchen.
Praxisbeispiel (SKR 03)
Netto-Rechnung: 1.000 €
3120 Aufwand (13b)
an Kreditor
Zusätzliche Steuerbuchung:
1579 Vorsteuer §13b
an 1786 Umsatzsteuer §13b
Weitere Grundlagen zur Verbuchung finden Sie im Beitrag Rechnung buchen einfach erklärt.
Umsetzung in Lexware
In Lexware werden für Reverse-Charge-Fälle spezielle Steuersätze und Konten verwendet.
Wichtig ist:
- richtige Konten für § 13b verwenden
- Steuersätze korrekt hinterlegen
- Kunden/Lieferanten entsprechend kennzeichnen
Typische Fehler
- Rechnung mit Umsatzsteuer statt ohne
- fehlender Hinweis auf § 13b UStG
- keine oder falsche Steuerbuchung
Fazit
Das Reverse-Charge-Verfahren verschiebt die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Eine korrekte Anwendung ist wichtig, um Fehler in der Umsatzsteuer zu vermeiden.
