Reverse Charge einfach erklärt (§ 13b UStG)

Reverse Charge einfach erklärt §13b UStG Umsatzsteuer Vorsteuer Buchung BeispielReverse Charge einfach erklärt: Bei diesem Verfahren (§ 13b UStG) schuldet nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.

Dieses Verfahren wird vor allem bei bestimmten Dienstleistungen, Bauleistungen und internationalen Geschäftsbeziehungen angewendet.

Was ist Reverse Charge?

Normalerweise stellt ein Unternehmen eine Rechnung mit Umsatzsteuer und führt diese an das Finanzamt ab.

Beim Reverse Charge ist es genau umgekehrt:

  • Der Leistungserbringer stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer
  • Der Leistungsempfänger berechnet die Umsatzsteuer selbst
  • Gleichzeitig kann er diese als Vorsteuer abziehen

Wann gilt das Reverse-Charge-Verfahren?

Typische Anwendungsfälle sind:

  • Bauleistungen zwischen Unternehmen
  • Leistungen aus dem EU-Ausland (z. B. Google Ads)
  • bestimmte Dienstleistungen im Inland

Ein Praxisbeispiel finden Sie im Beitrag Google Ads und AdSense verbuchen.

Buchung

Eingangsrechnung (Leistungsempfänger)

SKR 03:

Aufwand
Vorsteuer §13b
an Kreditor
an Umsatzsteuer §13b

SKR 04:

Aufwand
Vorsteuer §13b
an Kreditor
an Umsatzsteuer §13b

Die Umsatzsteuer und Vorsteuer gleichen sich aus, sodass keine tatsächliche Zahllast entsteht. Hierfür ist eine Zusammenfassende Meldung erforderlich.

Reverse Charge bei Bauleistungen

Ein wichtiger Anwendungsfall ist die Umkehr der Steuerschuldnerschaft im Baugewerbe.

Leistungserbringer (Rechnungsaussteller)

  • Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellen
  • Hinweis auf § 13b UStG aufnehmen
  • Verbuchung auf entsprechendes Erlöskonto

Leistungsempfänger (Auftraggeber)

Der Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer selbst berechnen und verbuchen.

Praxisbeispiel (SKR 03)

Netto-Rechnung: 1.000 €

3120 Aufwand (13b)
an Kreditor

Zusätzliche Steuerbuchung:

1579 Vorsteuer §13b
an 1786 Umsatzsteuer §13b

Weitere Grundlagen zur Verbuchung finden Sie im Beitrag Rechnung buchen einfach erklärt.

Lexware Buchhaltung premiumUmsetzung in Lexware

In Lexware werden für Reverse-Charge-Fälle spezielle Steuersätze und Konten verwendet.

Wichtig ist:

  • richtige Konten für § 13b verwenden
  • Steuersätze korrekt hinterlegen
  • Kunden/Lieferanten entsprechend kennzeichnen

Typische Fehler

  • Rechnung mit Umsatzsteuer statt ohne
  • fehlender Hinweis auf § 13b UStG
  • keine oder falsche Steuerbuchung

Fazit

Das Reverse-Charge-Verfahren verschiebt die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Eine korrekte Anwendung ist wichtig, um Fehler in der Umsatzsteuer zu vermeiden.