
Sie dient der Kontrolle der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften und ist eng mit dem Reverse-Charge-Verfahren verbunden.
Was ist die Zusammenfassende Meldung?
Die Zusammenfassende Meldung enthält alle Umsätze, bei denen ein Unternehmen Leistungen an andere Unternehmen in der EU erbracht hat.
Dazu gehören insbesondere:
- innergemeinschaftliche Lieferungen
- sonstige Leistungen an Unternehmen in der EU
Wer muss eine ZM abgeben?
Eine Zusammenfassende Meldung müssen Unternehmen abgeben, wenn sie:
- Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland erbringen
- eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwenden
Typischer Praxisfall:
- Google AdSense (Leistung an Google Irland)
Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag Google Ads und AdSense verbuchen.
Was wird in der ZM gemeldet?
In der Zusammenfassenden Meldung werden folgende Angaben gemacht:
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers
- Gesamtbetrag der Leistungen
- Art der Leistung
Wichtig: Es werden nur Nettobeträge gemeldet.
Wann muss die ZM abgegeben werden?
Die Abgabe erfolgt in der Regel:
- monatlich oder
- vierteljährlich
Die genaue Frist hängt vom Umfang der Umsätze ab.
Zusammenhang mit Reverse Charge
Die ZM ist eng mit dem Reverse-Charge-Verfahren verbunden.
Das bedeutet:
- Sie stellen eine Rechnung ohne Umsatzsteuer
- Der Leistungsempfänger schuldet die Steuer
- Die Leistung wird in der ZM gemeldet
Typische Fehler
- ZM wird nicht abgegeben
- falsche USt-IdNr. angegeben
- Leistungen werden vergessen
Praxis in Lexware
In Lexware werden die relevanten Umsätze automatisch erfasst, sofern die richtigen Steuersätze und Konten verwendet werden.
Die Zusammenfassende Meldung kann anschließend direkt aus dem System erstellt werden.
Fazit
Die Zusammenfassende Meldung ist ein wichtiger Bestandteil bei EU-Geschäften. Sie stellt sicher, dass grenzüberschreitende Umsätze korrekt erfasst und steuerlich richtig behandelt werden.
