Grundsätzlich wird die Vergütung eines Werkvertrages gemäß § 641 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit Erbringung der Leistung und deren Abnahme fällig. Bei Bauleistungen gibt es aber den so genannten Sicherheitseinbehalt, also die Vereinbarung gemäß §§ 232-240 BGB, dass der Auftraggeber einen Teil der Vergütung (meist 5-10 %) noch für einen gewissen Zeitraum (je nach Vereinbarung bis zu 5 Jahre) als Sicherheit für etwaige Mängelansprüche gegenüber dem ausführenden Unternehmer zurückbehalten kann. Oft sind damit die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) verbunden. Der Sicherheitseinbehalt wird häufig in Form einer Geld-Hinterlegung (Kaution) oder Bürgschaft abgesichert.
Unter “Bauleistung” sind gemäß § 48 Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) alle Leistungen zu verstehen, die der Herstellung, Instandsetzung oder Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.
Umsetzung in Lexware
Buchhalter
Die Rechnung wird in voller Höhe, also inkl. Sicherheitseinbehalt, im Buchhalter eingebucht (Debitor an Erlöse). Der Sicherheitseinbehalt (5-10 % vom Brutto) wird dann auf das Konto “Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent – Restlaufzeit größer 1 Jahr” (1455/1225 im SKR 03/04) umgebucht, damit der OP im Debitor nicht ewig bestehen bleibt und die Forderung in der Bilanz korrekt ausgewiesen wird.
Trotz des Sicherheitseinbehalts durch den Auftraggeber ist die Umsatzsteuer in voller Höhe an das Finanzamt abzuführen, denn der Sicherheitseinbehalt stellt keine Entgeltminderung dar.
Faktura / Warenwirtschaft
In der Faktura/Warenwirtschaft sind keine Besonderheiten zu beachten. In der Auftragsnachbemerkung sollte man zum Beispiel einen Satz “Für den Sicherheitseinbehalt (xx % vom Brutto-Gesamtbetrag = xxx EUR) ist gemäß Vereinbarung eine Bankbürgschaft zu erbringen. Der Restbetrag in Höhe von xxx EUR ist innerhalb des Zahlungszieles zu entrichten.” ergänzen.
Es gibt auch einen Code-Schnipsel für die Integration einer automatischen Berechnung des Sicherheitseinbehalts. Wer nicht selbst programmieren möchte, kann im LexSHOP ein fertiges Formular erwerben.