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Udo Netzel Director (CEO)

Meldefristen:

Die Meldefrist beginnt unmittelbar nach dem Ereignistag. Das ist der Tag, an dem der meldepflichtige Tatbestand eintritt (z.B. Beginn einer Beschäftigung). Die Frist endet in der Woche des Fristablaufes an dem Tag, der seiner Benennung nach dem Ereignistag entspricht.

Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag oder Sonntag oder auf einen gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Beispiel 1:

Ablauf einer Zwei-Wochen-Frist

Beginn der Beschäftigung (Ereignistag) Mittwoch, 10.1.2001
Beginn der Frist Donnerstag, 11.1.2001
Ende der Frist Mittwoch, 24.1.2001

Die Anmeldung ist bis spätestens 24.1.2001 zu erstatten.

Beispiel 2:

Fristverlängerung

Ablauf des ersten Kalendermonats einer

Unterbrechung Samstag, 31.3.2001
Beginn der Frist Sonntag, 1.4.2001
Ende der Frist Samstag, 14.4.2001
Verlängerung der Frist bis Dienstag, 17.4.2001 (16.4.2001 = Ostermontag)

Die Unterbrechungsmeldung ist bis spätestens 17.4.2001 zu erstatten.

Meldetatbestände Meldefristen*
Beginn einer versicherungs- bzw. beitragspflichtigen Beschäftigung (Anmeldung) Zwei Wochen (bei maschineller Datenübermittlung sechs Wochen) nach Beginn der Beschäftigung, in bestimmten Wirtschaftszweigen Sofortmeldung oder Anmeldung spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme
Nichtvorlage des Sozialversicherungsausweises (Kontrollmeldung) Unverzüglich nach Ablauf des dritten Tages nach Beginn der Beschäftigung, in bestimmten Wirtschaftszweigen am Tag der Beschäftigungsaufnahme
Eine einer versicherungs- bzw. beitragspflichtigen Beschäftigung (Abmeldung) Sechs Wochen nach Ende der Beschäftigung
Unterbrechung einer Beschäftigung von mindestens einem Kalendermonat durch Bezug einer Entgeltersatzleistung oder durch Elternzeit oder durch Wehr- oder Zivildienst (Unterbrechungsmeldung) Zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung
Ende einer Beschäftigung während des Bezugs einer Entgeltersatzleistung oder während der Elternzeit in dem auf den Wegfall des Arbeitsentgeltanspruchs folgenden Kalendermonat (Unterbrechungsmeldung und Abmeldung) Sechs Wochen nach Ende der Beschäftigung
Jahresmeldung Bis 15.4. des folgenden Kalenderjahres
Krankenkassenwechsel
Beitragsgruppenwechsel Für Beginn einer Beschäftigung geltende Meldefristen
Personengruppenschlüsselwechsel
Rechtskreiswechsel (alte/neue Bundesländer) Für Beginn einer Beschäftigung geltende Meldefristen
Beginn oder Ende einer Berufsausbildung
Beginn oder Ende einer Altersteilzeitarbeit
Währungsumstellung im Laufe eines Kalenderjahres
Änderung des Familiennamens Unverzüglich
Änderung der Staatsangehörigkeit
Sondermeldung für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
Stornierung bereits abgegebener Meldungen
Änderung der Anschrift Zusammen mit der nächsten Meldung
Kontrollmeldung durch Entleiher Zwei Wochen nach Beginn oder Ende der Arbeitnehmerüberlassung

*) Bei maschineller Datenübermittlung kann die Zulassungsstelle (Krankenkasse) auf Antrag des Arbeitgebers einen bestimmten monatlichen Termin für die Abgabe der Meldungen (mit Ausnahme der Sofortmeldungen und Kontrollmeldungen) festlegen.

Meldegründe:

Anmeldungen
10 Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung
11 Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel
12 Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel
13 Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis
z.B.

  • Anmeldung nach unbezahltem Urlaub oder Streik von länger als einem Monat nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV
  • Anmeldung wegen Rechtskreiswechsel ohne Krankenkassenwechsel
  • Anmeldung wegen Änderung des Personengruppenschlüssels ohne Beitragsgruppenwechsel
  • Anmeldung wegen Währungsumstellung während eines Kalenderjahres
Abmeldungen
30 Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung
31 Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel
32 Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel
33 Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis
34 Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat
35 Abmeldung wegen Arbeitskampf von länger als einem Monat
36 Abmeldung wegen

  • Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional)
  • Währungsumstellung während eines Kalenderjahres
40 Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung
49 Abmeldung wegen Tod
Zur Verwendung der Meldungen und Abgabegründe in den Fällen, in denen ein Beitragsgruppenwechsel mit einer Unterbrechung der Beschäftigung wegen Bezugs von Entgeltersatzleistungen zusammentrifft
Jahresmeldungen/Unterbrechungsmeldungen/sonstige Entgeltmeldungen
50 Jahresmeldung
51 Unterbrechungsmeldung wegen Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen
52 Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit
53 Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst
54 Meldung von einmalig gezahltem, nicht ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtigem Arbeitsentgelt (Sondermeldung)
55 Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall)
56 Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistungen während Altersteilzeitarbeit
57 Gesonderte Meldung bei Antrag auf Altersrente
Zur Verwendung der Meldungen und Abgabegründe in den Fällen, in denen ein Beitragsgruppenwechsel mit einer Unterbrechung der Beschäftigung wegen Bezugs von Entgeltersatzleistungen zusammentrifft
Meldungen in Insolvenzfällen
70 Jahresmeldung für freigestellte Arbeitnehmer
71 Meldung des Vortages der Insolvenz/der Freistellung
72 Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung
Sonstige Meldungen (gilt nur für Datenübermittlung)
91 Meldung von einmalig gezahltem, ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtigem Arbeitsentgelt (Sondermeldung UV)
92 Sofortmeldung

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2019 - Autor: Udo Netzel

 

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