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Udo Netzel Director (CEO)

Der Koalitionsausschuss hat sich am 23.3.2022 auf ein Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten geeinigt. Hintergrund: Die Regierungskoalition hat sich bereits im Koalitionsausschuss vom 23.2.2022 auf ein Paket zur Entlastung der Bürger sowie von Unternehmen geeinigt.

Dazu zählt u.a. die Unterstützung zur Senkung der Stromkosten durch die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 1.7.2022, die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages, des Grundfreibetrages, der Fernpendler-Pauschale, der Heizkostenzuschuss und zahlreiche weitere Maßnahmen. Darüber hinaus hat die Koalition am 17.3.2022 eine Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für Empfänger von Wohngeld, BAföG, Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld beschlossen.

Zur weiteren Entlastung der Bürger sollen nun die folgenden Maßnahmen zeitnah auf den Weg gebracht werden.

Energiepreispauschale (EPP)

Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen soll einmalig eine EPP in Höhe von 300 EUR ausgezahlt werden. Anspruch auf die EPP haben Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewinneinkunftsarten (§ 13, § 15 oder § 18 des Einkommensteuergesetzes) und Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen und in die Steuerklassen I bis V eingereiht sind oder als geringfügig Beschäftigte pauschal besteuert werden.

Kinderbonus 2022

Zur Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund gestiegener Energiepreise soll im Jahr 2022 ein Kinderbonus gezahlt
werden. Dazu wird das Kindergeld im Juli 2022 um einen Einmalbetrag in Höhe von 100 EUR erhöht. Die Auszahlung soll zeitnah zu den Auszahlungsterminen des Kindergelds für den Monat Juli 2022 erfolgen. Der Kinderbonus 2022 wird automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Er muss in der Regel nicht beantragt werden. Der Kinderbonus 2022 ist bei Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, d. h. davon profitieren z. B. auch Bezieher von SGB II-Leistungen.

Einmalzahlung für Empfänger von Transferleistungen

Im Angesicht der gestiegenen Preisdynamik wird die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger von Sozialleistungen um 100 Euro pro Person erhöht. Bei den jetzigen Energiepreisen ist davon auszugehen, dass zum 1.1.2023 die Regelbedarfe die hohen Preissteigerungen abbilden und damit auch noch angemessen erhöht werden.

Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate

Zur Reduzierung der Belastung der Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche durch die hohen Kraftstoffpreise, wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt – befristet für drei Monate. Zugleich soll sichergestellt werden, dass die Absenkung an die Verbraucher weitergegeben wird.

Neun Euro/Monat für 90 Tage ÖPNV

Für 90 Tage wird ein Ticket für 9 Euro/Monat („9 für 90”) zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eingeführt.

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 4. Juni 2022 - Autor: Udo Netzel