LexSHOP GmbH & Co. KG Contact Details:
Main address: Celsiusstrasse 28 12207 Berlin, Germany ,
Tel:( 49 30) 55 14 54 38 , Fax:( 49 30) 70 01 43 11 28 , E-mail: info(at)lexwiki.de URL: https://lexwiki.de Logo LexWIKI Founder:
Udo Netzel Director (CEO)

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) weist nicht die vereinnahmten Umsatzsteuern und die verauslagten Vorsteuern erfolgswirksam aus. Das ist auch grundsätzlich richtig so, weil die Steuern aus betriebswirtschaftlicher Sicht nichts in der BWA zu suchen haben.

Um die vorgenannten Positionen in der BWA erfolgswirksam auszuweisen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Sie arbeiten unter Berichte / Auswertungsaufbau.
  2. Erstellen Sie hier von der bestehenden BWA eine Kopie.
  3. Mit dieser Kopie arbeiten Sie weiter. Sollte die selbst erstellte BWA nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, löschen Sie diese wieder und beginnen von vorne.
  4. Bei der Benennung der neu zu schaffenden Positionen sollten Sie sich an die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜ) halten.
  5. Im Bereich der Einnahmen sind die Pos. 1) vereinnahmte Umsatzsteuer und 2) Umsatzsteuererstattungen zu erstellen.
  6. Markieren Sie die Pos. der BWA, unter der die neue Pos. erstellt werden soll.
    • Sonstige betr. Erträge markieren → Einfügen → Pos. benennen, als Einnahmen kennzeichnen und mit dem Pfeil nach links rücken, da sonst Ausweis unter Gesamtleistung. Markieren Sie die neue Pos. und aktivieren Sie den Button Konten und wählen Sie die Konten aus, die dieser Pos. zugeordnet werden sollen.
    • Vereinnahmte Umsatzsteuer markieren → Einfügen → Pos. benennen, als Einnahmen kennzeichnen → Kontenauswahl. Nach links rücken entfällt, da bereits Oberposition.
  7. Im Bereich der Ausgaben sind Pos. Verauslagte USt, USt-Vorauszahlungen und USt Vorjahre zu erstellen.
  8. Lassen Sie sich die neu erstellte BWA per Bildschirmansicht anzeigen und prüfen Sie Ihre Eingaben.
  9. Das Ergebnis der neu erstellten BWA sollte sich aus dem Ergebnis der ersten BWA plus USt minus Vorst. zusammensetzen.

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2019 - Autor: Rainer Krome

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert