LexSHOP GmbH & Co. KG Contact Details:
Main address: Celsiusstrasse 28 12207 Berlin, Germany ,
Tel:( 49 30) 55 14 54 38 , Fax:( 49 30) 70 01 43 11 28 , E-mail: info(at)lexwiki.de URL: https://lexwiki.de Logo LexWIKI Founder:
Udo Netzel Director (CEO)
Osterhase Osterhase

Wir wünschen allen Besuchern
unserer Seiten ein frohes Osterfest.

 

Als unentgeltliche Wertabgabe (auch “Eigenverbrauch” genannt) wird im deutschen Umsatzsteuerrecht die Abgabe eines Gegenstandes oder einer Leistung bezeichnet, bei der keine Gegenleistung vereinbart ist oder die Wertabgabe in den Privatbereich erfolgt (Eigenverbrauch). Weil eine Lieferung oder Leistung der Umsatzsteuer grundsätzlich nur unterliegt, wenn ein Leistungsaustausch stattfindet, ist es aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erforderlich, dass unentgeltliche Wertabgaben in gleicher Weise besteuert werden. Durch die Besteuerung wird der Vorsteuerabzug, der beim Erwerb des Gegenstandes für das Unternehmen eingetreten ist, rückgängig gemacht.

Der häufigste Fall ist die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer oder die private Nutzung des betrieblichen Telefons.

Bei B-M-W-Betrieben (Bäcker. Metzger, Wirte) unterstellt das Finanzamt regelmäßig, dass sie ihre Lebensmittel nicht im Supermarkt kaufen, sondern sich aus ihren eigenen Beständen bedienen. Sofern sie dies nicht aus Aufzeichnungen exakt belegen (können), werden hierfür Pauschalen angesetzt, die erheblich über der Realität liegen. Deshalb werden diese Betriebe auch unverhältnismäßig oft von Betriebsprüfungen heimgesucht.

Bei der unentgeltlichen Wertabgabe handelt es sich einerseits um eine Privatentnahme und andererseits um einen Erlös. Der Unternehmer ist sein eigener Kunde gewesen (unabhängig davon ob er die gleiche Leistung auch Dritten anbietet). Entsprechend wird sie gebucht:

  • Unentgeltliche Wertabgaben (Unterkonto von Privatentnahmen) an gesondertes Erlöskonto (Entnahme von Waren oder Benutzung von Gegenständen). Der Erlös wird mit Umsatzsteuer gebucht.

Unentgeltliche Wertentnahmen können somit nur Unternehmer tätigen, die zu Privatentnahmen berechtigt sind, also Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft, soweit vertraglich zugelassen. Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft hingegen dürfen gesetzlich nichts “mitgehen” lassen – das würde den Tatbestand der Untreue erfüllen. Zuwendungen betrieblicher Erzeugnisse oder Waren müssen hier vertraglich vereinbart sein und konkret nachgewiesen werden (Pauschalvereinbarung oder Einzelnachweis). Hierbei handelt es sich dann nicht um eine unentgeltliche Wertabgabe, sondern um einen geldwerten Vorteil, der steuerlich als Gehaltsbestandteil oder Gewinnausschüttung zu behandeln ist. Hier gibt es Freibeträge (Sachbezug/Deputat). Wird der überschritten (regelmäßig bei einer PKW-Gestellung), ist der gesamte geldwerte Vorteil und nicht nur die den Freibetrag überschreitende Summe zu versteuern. Dies erfolgt über die Lohnabrechnung.

Im B-M-W-Bereich oder wenn ein Firmenfahrzeug mit geringer geschäftlicher Laufleistung im Anlagevermögen ist, ist daher die Kapitalgesellschaft (UG/GmbH) die günstigere Wahl gegenüber dem Einzelunternehmen.

Bitte beachten Sie unseren Hinweis zu den Steuer- und anderen Rechtsthemen!

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 3. Mai 2019 - Autor: Rainer Froböse

 

3 Gedanken zu „Unentgeltliche Wertabgaben

Bitte beachten Sie, dass diese Kommentar-Funktion nicht für Support-Anfragen geeignet ist. Support-Anfragen können Sie im LexSHOP Service-Center stellen. Wir weisen darauf hin, dass Service-Anfragen grundsätzlich kostenpflichtig sind.

  1. Hallo Ich frage mich welche Buchungskonten benutzte Ich bei einer Unentgeltliche Wertabgaben einer Kfz als Geschäftsführer einer UG oder GmbH? Soll Konto ….. an 8921, 8923 und 8924

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert