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Die Umsatzsteuer Verprobung ist ein Instrument des Controllings. Dabei wird die auf volle Euro abgerundete Umsatzsteuerbemessungsgrundlage (Summe der Erlöskonten) mit dem jeweiligen Umsatzsteuersatz multipliziert. Das Ergebnis muss mit dem Umsatzsteuerkonto des jeweiligen Steuersatzes – bis auf eine Abweichung von maximal 0,19 EUR übereinstimmen. Die Abweichung ergibt sich aus 19 Prozent von maximal 0,99 EUR, um die die Bemessungsgrundlage abgerundet sein darf.

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Verprobung ist die strikte Trennung der Umsatzsteuersätze in den Erlösen, also keine Vermischung von Erlösen mit unterschiedlichen Steuersätzen auf dem gleichen Erlöskonto!

Bitte beachten Sie unseren Hinweis zu den Steuer- und anderen Rechtsthemen!

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 27. Dezember 2018 - Autor: Udo Netzel

 

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