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Udo Netzel Director (CEO)

Welche Punkte muss man hinsichtlich der Umkehr der Steuerschuldnerschaft im Baugewerbe gemäß § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) beachten? Nachstehend sind sowohl die notwendigen Schritte auf der Seite des Leistungserbringers, als auch auf der Seite des Leistungsempfängers beschrieben.

Was muss man als Leistender / Auftragsnehmer / Rechnungsersteller berücksichtigen?

Buchhalter

Die Ausgangsrechnung muss ohne Umsatzsteuer erstellt werden und auf der Rechnung bzw. im Artikeltext der Hinweis auf § 13b des UStG erfolgen. Der Umsatz ist auf ein steuerfreies Erlöskonto zu verbuchen. Im SKR03 legen Sie dazu das Konto 8337 “Erträge Bauleistungen 19 %” an und hinterlegen in den Eigenschaften USt-Pos.Vor. Zeile 60 und (in der Pro-Version:) USt-Pos.Erkl. Zeile 209.

Faktura / Warenwirtschaft

Lexware faktura und auftrag / -plus:

Rufen Sie den entsprechenden Kunden auf und aktivieren Sie dort unter “Rechnungsstellung” das Häkchen “Abfrage nach § 13b UStG”. Damit wird bei künftigen Aufträgen an diesen Kunden abgefragt, ob die Umsatzsteuer “normal” oder nach § 13b UStG abgerechnet werden soll.

Lexware warenwirtschaft pro/premium / Handwerk premium:

Aktivieren Sie zunächst unter Bearbeiten/Firmenangaben/Warenwirtschaft das Häkchen “Bauleistungen nach § 13b UStG berücksichtigen”.

Rufen Sie den entsprechenden Kunden auf und aktivieren Sie dort unter “Rechnungsstellung” das Häkchen “Abfrage nach § 13b UStG”. Damit wird bei künftigen Aufträgen an diesen Kunden abgefragt, ob die Umsatzsteuer “normal” oder nach § 13b UStG abgerechnet werden soll.

Wie verbucht man Eingangsrechnungen als Steuerschuldner / Auftragsgeber / Bauunternehmer?

Mit folgender Vorgehensweise – Beispiel mit SKR03 – anlegen falls nicht vorhanden (oder Kontenaktualisierung durchführen):

  1. Konto 1579 Anrechenbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %/ dort VSt-Pos.Vor. Zeile 67 (Pro-Version zusätzlich VSt-Pos.Erkl. Zeile 467) in den Eigenschaften hinterlegen (ggf. 1576 kopieren)
  2. Konto 1786 Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % / dort USt-Pos.Vor. Zeile 85 (Pro-Version zusätzlich USt-Pos.Erkl. Zeile 878) in den Eigenschaften hinterlegen (ggf. 1776 kopieren)
  3. Aufwandskonto(en) (je notwendigem Steuersatz!)
  4. z.B. 3120 “Bezogene Leistung nach § 13b UStG 19 % USt.+VSt.” / UStPos.Vor Zeile 84 und (Pro-Version:) USt-Pos.Erkl. Zeile 877 hinterlegen und ohne Steuersatz (ggf. 3425 kopieren)

und nun die Bearbeitung:

  1. Sie erhalten eine Netto-Eingangsrechnung (1.000 Euro) und buchen diese 3120 Aufwand Soll an 7xxxx Kreditor Haben
    Damit steht dieser Nettobetrag sowohl auf dem Kreditor als Verbindlichkeit, als auch auf dem Sachkonto als Aufwand
  2. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird aus dem Aufwandskonto bei Kennziffer 84 (analog in der Erklärung auf Zeile 877) eine Steuerschuld an Sie errechnet
    Die Berechnung der Steuerschuld und die Gegenbuchung Vorsteuer geschieht ab Pro-Version 2005 automatisch, ansonsten müssen Sie den Steuerbetrag errechnen und zusätzlich buchen: also 19 % auf 1.000 Euro im Beispiel = 190 Euro sind zu buchen.
    1579 Forderung an FA Soll an 1786 Verbindlichkeit an FA Haben

Und damit ist alles korrekt erfasst und verbucht. Kleine Differenzen zwischen 1786 und der Umsatzsteuer-Voranmeldung/-Erklärung können sich nun nur noch ergeben, weil dort mit vollen Euro-Beträgen gerechnet wird.

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 17. Dezember 2018 - Autor: Udo Netzel