Das Skonto ist ein Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Zeit. Der Unternehmer gewährt Skonto auf seine Ausgangsrechnungen, um eine frühzeitige Zahlung seiner Kunden zu erreichen. Andererseits kommt der Unternehmer frühzeitig an sein Geld, sodass er insbesondere bei Teilzahlungen liquide bleibt, seine Kosten vorzeitig abdecken und dieses Geld weiter in das Unternehmen investieren kann.
Zahlt der Kunde innerhalb dieser Zeit, so darf er vom Rechnungsendbetrag einen festgesetzten Prozentsatz einbehalten. Dieser liegt in der Praxis zwischen 2 und 5 %, wobei er gegenüber Verbrauchern 3 % nicht übersteigen darf.
Für den Zahlenden stellt die Ausnutzung des Skontos einen ernormen Zinssatz dar, so dass Skonti in der Regel für den Rechnungsempfänger immer günstig ist.
Skonto für bestimmte Artikel ausschließen
In letzter Zeit mehren sich die Firmen, die Skonto nicht auf den Gesamtbetrag, sondern nur auf gewisse Teile der Rechnung gewähren möchten. Die Vertrags- und Zahlungsbedingungen sind zwar frei verhandelbar, aber es entspricht jahrhundertelanger kaufmännischen Gepflogenheiten, Skonto immer auf den Gesamtbetrag zu gewähren.
Umsatzsteuer
Sobald ein Skontobetrag in Anspruch genommen wird, verringert sich dadurch beim Rechnungsempfänger der Anspruch auf Vorsteuer und beim Rechnungsaussteller die Umsatzsteuerzahllast.