Eine schriftliche Erklärung zum Saldo eines Kontos wird Saldenbestätigung genannt. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ihren Geschäftspartnern können Sie mit Hilfe der Saldenbestätigungen auf Richtigkeit prüfen. Gegebenenfalls treten Unstimmigkeiten auf, die mit dem Geschäftspartner zu klären sind, oder es sind Einzelwertberichtigungen zu buchen.
Mit dem Erstellen einer Saldenbestätigung erkennt der ausstellende Debitor bzw. Kreditor den Saldo zu einem bestimmten Zeitpunkt an, so dass spätere Reklamationen dahingehend ergebnislos verlaufen.
Nach § 782 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsbrauch des kaufmännischen Bestätigungsschreibens gelten die Abrechnungen in Saldenbestätigungen als Schuldversprechen bzw. Schuldanerkenntnis. Sollten Sie also keine Antwort erhalten, so gilt der Saldo auch zivilrechtlich als genehmigt.
Umsetzung in Lexware Buchhaltung pro/premium:
Lexware liefert von Hause aus kein entsprechendes Formular mit. Im LexSHOP gibt es jedoch eine kostenpflichtige Lösung.