Eine Rechnungsabgrenzung ist notwendig, um das Betriebsergebnis periodengerecht ermitteln zu können, wenn die Buchung in einer anderen Buchungsperiode erfolgt ist, oder teilweise für eine andere Buchungsperiode gilt. Zum Ende des Wirtschaftsjahres ist es vorgeschrieben; zum Ende einer jeden Periode (Monat) ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll, um das betriebswirtschaftliche Ergebnis jeder Periode korrekt bewerten zu können.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Die aktive Rechnungsabgrenzung entsteht, wenn ein Aufwand des neuen Jahres bereits im alten Jahr eine Ausgabe darstellt.
Beispiel
Im Dezember wird bereits die Miete für Januar des Folgejahres gebucht:
Rechnungseingang
Miete | an | Kreditor (Vermieter) |
Zahlungsausgang im Dezember
Kreditor (Vermieter) | an | Bank |
Jahresabschluss (der Aufwand wird neutralisiert; ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) wird gebildet)
aRAP (980/1900 im SKR 03/04) | an | Miete |
Januar (der Aufwand wird in die richtige Periode gebucht, aRAP wird aufgelöst)
Miete | an | aRAP |
Passive Rechnungsabgrenzung
Die passive Rechnungsabgrenzung entsteht, wenn ein Erlös des neuen Jahres bereits im alten Jahr einen Erlös darstellt.
Beispiel
Es werden Wartungskosten für den Zeitraum Dezember bis Februar des Folgejahres abgerechnet:
Rechnungseingang
Debitor | an | Erlöse |
Zahlungseingang im Dezember
Bank | an | Debitor |
Jahresabschluss (der Erlös wird für Januar und Februar neutralisiert; ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) wird gebildet)
Erlöse | an | pRAP (990/3900 im SKR 03/04) |
Januar (der Erlös wird in die richtige Periode gebucht, pRAP wird aufgelöst)
pRAP | an | Erlöse |
Umsatzsteuer
Die Rechnungsabgrenzung erfolgt immer inklusive Umsatzsteuer. Wurde bereits mehr bezahlt, als die “Gegenseite” geleistet hat, ist der Differenzbetrag “erhaltene Anzahlung 19 %” (1718/3272 im SKR 03/04) bzw. “geleistete Anzahlung 19 %” (1518/1186 im SKR 03/04), und damit wird die Umsatzsteuer für die Anzahlung wieder zurückgebucht.
das ist so schon plausibel, allerdings verlangt Buchhalter 2021 premium bei der Buchung z. B. von 8331 an 0990 als Gegenseite für das Erlöskonto einen Debitor. Daher ist die Buchung so für mich nicht zumsetzbar.
Das kann ich hier nicht reproduzieren. Das müsste anhand der Konstellation (Soll-/Ist-Besteuerung, EÜR/Bilanz) genauer geprüft werden. Wenden Sie sich bitte an den Lexware-Support oder machen Sie bei uns ein Support-Ticket auf.