LexSHOP GmbH & Co. KG Contact Details:
Main address: Celsiusstrasse 28 12207 Berlin, Germany ,
Tel:( 49 30) 55 14 54 38 , Fax:( 49 30) 70 01 43 11 28 , E-mail: info(at)lexwiki.de URL: https://lexwiki.de Logo LexWIKI Founder:
Udo Netzel Director (CEO)

Eine Rechnungsabgrenzung ist notwendig, um das Betriebsergebnis periodengerecht ermitteln zu können, wenn die Buchung in einer anderen Buchungsperiode erfolgt ist, oder teilweise für eine andere Buchungsperiode gilt. Zum Ende des Wirtschaftsjahres ist es vorgeschrieben; zum Ende einer jeden Periode (Monat) ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll, um das betriebswirtschaftliche Ergebnis jeder Periode korrekt bewerten zu können.

Aktive Rechnungsabgrenzung

Die aktive Rechnungsabgrenzung entsteht, wenn ein Aufwand des neuen Jahres bereits im alten Jahr eine Ausgabe darstellt.

Beispiel

Im Dezember wird bereits die Miete für Januar des Folgejahres gebucht:

Rechnungseingang

Miete an Kreditor (Vermieter)

Zahlungsausgang im Dezember

Kreditor (Vermieter) an Bank

Jahresabschluss (der Aufwand wird neutralisiert; ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) wird gebildet)

aRAP (980/1900 im SKR 03/04) an Miete

Januar (der Aufwand wird in die richtige Periode gebucht, aRAP wird aufgelöst)

Miete an aRAP

Passive Rechnungsabgrenzung

Die passive Rechnungsabgrenzung entsteht, wenn ein Erlös des neuen Jahres bereits im alten Jahr einen Erlös darstellt.

Beispiel

Es werden Wartungskosten für den Zeitraum Dezember bis Februar des Folgejahres abgerechnet:

Rechnungseingang

Debitor an Erlöse

Zahlungseingang im Dezember

Bank an Debitor

Jahresabschluss (der Erlös wird für Januar und Februar neutralisiert; ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) wird gebildet)

Erlöse an pRAP (990/3900 im SKR 03/04)

Januar (der Erlös wird in die richtige Periode gebucht, pRAP wird aufgelöst)

pRAP an Erlöse

Umsatzsteuer

Die Rechnungsabgrenzung erfolgt immer inklusive Umsatzsteuer. Wurde bereits mehr bezahlt, als die “Gegenseite” geleistet hat, ist der Differenzbetrag “erhaltene Anzahlung 19 %” (1718/3272 im SKR 03/04) bzw. “geleistete Anzahlung 19 %” (1518/1186 im SKR 03/04), und damit wird die Umsatzsteuer für die Anzahlung wieder zurückgebucht.

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 17. Dezember 2018 - Autor: Udo Netzel

 

2 Gedanken zu „Rechnungsabgrenzung

Bitte beachten Sie, dass diese Kommentar-Funktion nicht für Support-Anfragen geeignet ist. Support-Anfragen können Sie im LexSHOP Service-Center stellen. Wir weisen darauf hin, dass Service-Anfragen grundsätzlich kostenpflichtig sind.

  1. das ist so schon plausibel, allerdings verlangt Buchhalter 2021 premium bei der Buchung z. B. von 8331 an 0990 als Gegenseite für das Erlöskonto einen Debitor. Daher ist die Buchung so für mich nicht zumsetzbar.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert