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Bei der Erstellung einer vorläufigen Bilanz wird festgestellt, dass der Auswertungspunkt A. Eigenkapital im Passiva einen negativen Wert aufweist.

Definition

Dieser Fall ist in § 268 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) definiert:

Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten, so ist dieser Betrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auszuweisen.

Der Betrag darf also dort nicht stehenbleiben, sondern gehört als letzten Punkt auf die Aktivseite, während das ausgewiesene Eigenkapital mindestens 0,00 € sein muss.

Einrichtung in Lexware

Die DATEV® hat diesen Fall in seinen Kontenrahmen nicht vorgesehen. Lexware hat sich an DATEV® orientiert und dies bei der Erstellung des Auswertungsaufbaus nicht berücksichtigt. Deshalb muss in einem solchen Fall folgende Anpassung vorgenommen werden (einmalig):

Es ist die Funktion “Berichte/Auswertungsaufbau/Bilanz Aktiva” aufzurufen. Unter dem letzten Auswertungspunkt “C. Rechnungsabgrenzungsposten” oder “D. Aktive latente Steuern” ist ein weiterer Auswertungspunkt “Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag” unter Voranstellung des nächsten freien Buchstabens anzufügen und die Änderung abzuspeichern.

In der Kontenverwaltung ist jetzt das Konto “Sonstige Vermögensgegenstände” (1500 / 1300 im SKR 03 / SKR 04) zu kopieren auf das neue Konto 0899 / 2009 (SKR 03 / SKR 04) “Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag”. Das Konto ist unter “Bilanz Aktiva” dem neuen Auswertungspunkt zuzuordnen.

Anschließend ist die Funktion “Berichte/Auswertungsaufbau/Bilanz Passiva” aufzurufen. Unter dem Auswertungspunkt “A. V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag” ist der Auswertungspunkt “A. VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Betrag” einzufügen und die Änderung abzuspeichern. Und zuletzt ist in der Kontenverwaltung das Konto 0800 / 2000 (SKR 03 / SKR 04) zu kopieren auf das neue Konto 0898 / 2008 (SKR 03 / SKR 04) “Nicht durch Eigenkapital gedeckter Betrag” und unter “Bilanz Passiva” dem entsprechenden Auswertungspunkt zuzuordnen.

Buchungen

Wird beim Probeausdruck einer Bilanz festgestellt, dass der unter “A. Eigenkapital” ausgewiesene Betrag negativ ist, ist unmittelbar vor dem JAB per 31.12. genau dieser Betrag 0899 / 2009 an 0898 / 2008 (SKR 03 / SKR 04) zu buchen. Das ausgewiesene Eigenkapital muss jetzt 0,00 sein.

Im neuen Jahr ist diese Buchung per 01.01. durch eine Generalumkehrbuchung (0898 / 2008 an 0899 / 2009 (SKR 03 / SKR 04) rückgängig zu machen. Die Buchung ist nur für die Schluss- und Eröffnungsbilanz von Bedeutung und darf nicht ins nächste Jahr geschleppt werden.

Bei einer Kapitalgesellschaft erfordert dieser Fall außerdem eine positive Fortführungsprognose.

Bitte beachten Sie unseren Hinweis zu den Steuer- und anderen Rechtsthemen!

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 3. Mai 2019 - Autor: Rainer Froböse

 

2 Gedanken zu „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

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  1. Wie vorgehen vor das Jahr 2017 denn dann kann man erst bei Lexware die Buchungssätze benutzen. Das Jahr welches Ich bearbeiten muss funktioniert dies nicht mit die Zuordnung. Wie soll Ich vorgehen????

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