Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Vollhafter = Komplementär) und mindestens ein beschränkt haftender Gesellschafter (Teilhafter = Kommanditist) vorhanden ist, die unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe betreiben.
Der persönlich haftende Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Vermögen unbegrenzt für die Gesellschaftsverbindlichkeiten. Neben diesem oder diesen persönlich haftenden Gesellschaftern existiert auch (mindestens) ein Gesellschafter, der lediglich mit seiner Kapitaleinlage haftet. Solange die Einlage eines Kommanditisten nicht voll eingebracht ist, haftet der Kommanditist mit seinem Privatvermögen bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.
Eine ausstehende Einlage des Kommanditisten ist in der Bilanz zu aktivieren. Auch nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters haftet dieser noch für die Verbindlichkeiten des Unternehmens für eine Dauer von fünf Jahren. Bei Kommanditisten lebt die persönliche Haftung nach Rückzahlung der Einlage bis zur Höhe der Haftsumme wieder auf.
Die Gesellschafter müssen die KG im Handelsregister eintragen lassen. Auch der Ein- oder Austritt eines Gesellschafters, die Änderung der Firma, des Betriebszwecks oder die Sitzverlegung der KG müssen zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Zur Führung der Geschäfte sind grundsätzlich nur die Komplementäre berechtigt und verpflichtet. Jeder Komplementär ist zur Vertretung der Gesellschaft alleine befugt. Die Kommanditisten sind von der Führung der Geschäfte ausgeschlossen, es sei denn, dass ihnen durch entsprechende Verträge Prokura eingeräumt wird. Die Prokura-Berechtigung muss in das Handelsregister eingetragen werden.
Sonderformen UG & Co. KG / GmbH & Co. KG
Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich und unbegrenzt haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) bzw. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen.