LexSHOP GmbH & Co. KG Contact Details:
Main address: Celsiusstrasse 28 12207 Berlin, Germany ,
Tel:( 49 30) 55 14 54 38 , Fax:( 49 30) 70 01 43 11 28 , E-mail: info(at)lexwiki.de URL: https://lexwiki.de Logo LexWIKI Founder:
Udo Netzel Director (CEO)

Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) neu geregelt. Die bisherigen Regelungen zur “Ansparabschreibung” wurden zu Gunsten des “Investitionsabzugsbetrages” aufgehoben. Die Neuregelung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 18. August 2007 enden oder für Wirtschaftsgüter die voraussichtlich nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft oder hergestellt werden. Als Investitionsabzugsbetrag können bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten eines neuen oder gebrauchten Wirtschaftsgutes im Wege einer außerbilanziellen Gewinnminderung genutzt werden. Es können maximal 200.000 EUR am Stichtag abgezogen werden.

  • Bei Gewerbetreibenden/Selbstständigen, die ihren Gewinn durch Bilanz ermitteln, darf das Betriebsvermögens höchstens 235.000 EUR (ab 2009: 335.000 EUR) betragen; bei Betrieben, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, darf der Gewinn (ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrages) höchstens 100.000 EUR (ab 2009: 200.000 EUR) betragen.
  • Es muss die Anschaffung eines Wirtschaftgutes in den folgenden drei Jahren nach Abzug des Investitionsabzugsbetrages geplant sein. Das Wirtschaftsgut muss nicht mehr genau bezeichnet werden, sondern muss nur noch seiner Funktion nach benannt werden.
  • Bei Anschaffung des Wirtschaftsguts ist eine gewinnmindernde Kürzung der Anschaffungs-/Herstellungskosten möglich; gleichzeitig erfolgt eine außerbilanzielle Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages in Höhe von 40 Prozent der Anschaffungs-/Herstellungskosten, maximal jedoch der tatsächlich geltend gemachte Abzugsbetrag. Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ergibt sich damit keine Gewinnauswirkung, wenn der tatsächliche Investitionsaufwand dem prognostizierten Investitionsbetrag entspricht. Die Kompensation der außerbilanziellen Hinzurechnung ergibt sich durch die gewinnmindernde Kürzung der Anschaffungs-/Herstellungskosten. Der Restwert kann mit zusätzlich 20 Prozent abgeschrieben werden (Sonderabschreibung).
  • Die Neuregelung beinhaltet auch eine Verschärfung: Das Wirtschaftsgut ist mindestens bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte zu mindestens 90 Prozent betrieblich zu nutzen.
  • Jedes Wirtschaftsgut ist einzeln zu dokumentieren (keine Bildung von Sammelposten).
  • War der Abzugsbetrag zu hoch und erfolgen auch innerhalb des verbleibenden Investitionszeitraums keine nachträglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten, erfolgt eine außerbilanzielle Hinzurechnung nur bis zu 40 Prozent der tatsächlichen Kosten. Der Rest ist nach Ablauf der Investitionsfrist rückwirkend gewinnerhöhend aufzulösen.
  • Unterbleibt die Investition oder wird die Nutzungsfrist nicht eingehalten ist der Investitionsabzugsbetrag auch dann rückgängig zu machen, wenn der Steuerbescheid bestandskräftig geworden ist. Eine Verzinsung erfolgt im Rahmen von § 233a Abgabenordnung (AO).
  • Nach der Neuregelung kann auch ohne Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages bei Vorliegen der obigen Voraussetzungen eine Sonderabschreibung von 20 Prozent der Anschaffungs-/Herstellungskosten in Anspruch genommen werden.
  • Anders als bei der Ansparabschreibung kommt es bei fehlender Investition nicht im dritten folgenden Jahr zu einer Gewinnerhöhung, sondern zu einer rückwirkenden Änderung des Steuerbescheids gemäß § 175 AO im Jahr der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags. Eine sich daraus ergebende Steuernachforderung wird mit 6 Prozent jährlich verzinst.

Bitte beachten Sie unseren Hinweis zu den Steuer- und anderen Rechtsthemen!

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 17. Dezember 2018 - Autor: Udo Netzel

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert