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Beim Aufruf der Bilanz kommt der Hinweis, dass in der Eröffnungsbilanz eine Abweichung von … EUR vorhanden ist.

Ursache:

Falsche Vorgehensweise beim Buchen der EB-Werte oder bei der Kontenanlage (Zuordnung zur Bilanz).

Lösung:

Überprüfen Sie bitte folgende Punkte:

  • Die Saldenvortragskonten 9000, 9008 und 9009 müssen zusammen einen Nullsaldo haben.
  • Die EB-Buchungen müssen das Belegdatum 01.01.XXXX haben.
  • Alle Bilanzkonten müssen der Bilanz zugeordnet sein (Kontenverwaltung Registerkarte Auswertung Zuordnung kontrollieren)
  • Bei Debitoren-Kreditoren-Buchhaltung dürfen keine Saldenvorträge auf die Sammelkonten Forderungen/ Verbindlichkeiten aus Lieferung / Leistung gebucht sein!

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2019 - Autor: Udo Netzel

 

11 Gedanken zu „Eröffnungsbilanz weist Abweichung aus

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  1. In der Schlussbilanz 2019 sind richtig auf der Passivseite
    die Debitoren mit 30.500,00 (1400) ausgewiesen (Debitoren mit H-Saldo).
    Dann erfolgte Übertrag in das Jahr 2020 in die Eröffnungsbilanz 2020. Hier erscheint die Debitorenverbindlichkeit auch richtig mit der Summe 30.500,00 unter Verbindlichkeit.
    Aber außerdem noch als JAHRESERGEBNIS mit 30.500,00.
    Im Auswertungsaufbau ist das Sachkonto 1400 unter Aktiva und Passiva angeklickt. Wo liegt mein Fehler?
    Danke für die Hilfe. MfG H. Arns

  2. Haben Sie die Buchungen für die Eröffnungsbilanz manuell gebucht? Offene Posten werden jahresübergreifend geführt, sodass Ihre Buchungen vermutlich fehlerhaft sind. Normalerweise trägt man nur Bank und Kasse vorläufig ein. Die restlichen Buchungen erfolgen beim Jahresabschluss des Vorjahres.

  3. Das Problem bei mir ist, dass der Abschluss 2018 vom Stb falsch ist.Ich musste die 2019 Neu buchen. Wie soll ich dann die EB-Werte richtig in 2019 eintragen? Ich habe diese manuell gebucht, stimmen aber nicht.
    Danke im Voraus MFG W.Kaidel

  4. Wenn der Abschluss Vorjahr des StB falsch ist, fordern Sie einen korrekten Abschluss an und übertragen dann die EB-Werte ins aktuelle Jahr bzw. korrigieren Sie die bereits vorgetragenen EB-Werte. Da können wir hier im Rahmen der Kommentar-Funktion nicht helfen. Das kann man nur vor Ort anhand der Buchhaltung prüfen. Das ist aber Aufgabe des StB.

  5. Der StB hat uns gekündigt da wir Ihm verschiedene Fehler nachweisen konnten. Somit bekommen wir nichts mehr von diesem StB. Unser jetzigen EB-Werte zum 1.1.2019 ergeben die Null.Leider sind die EB-werte trotzdem falsch, die müssen korrigiert werden, sonst schleppen wir falsche Buchungen weiterhin durch.
    Zudem stellte sich heraus das Datev einen Programmfehler seit 2015 hat, indem die falschen EB-werte übertragen wurden. Diesen Fehler will Datev erst in 2021 beheben.Nun liegt es an mir den Fehler zu beheben, entweder den EB-Wert zu stornieren oder Löschen?
    Nur was ist die beste Lösung.Ich kann für eine
    Betriebsprüfung die Fehler belegen die bis in das Jahr 2016 zurück gehen.
    MfG W.Kaidel, Danke

  6. Die Eröffnungs-Bilanz-Werte (EB-Werte) des aktuellen Jahres müssen den Schluss-Bilanz-Werten (SB-Werte) des Vorjahres entsprechen. Ob etwas bei DATEV falsch läuft, kann ich nicht beantworten. Bei Lexware wird zumindest auf die Abweichung hingewiesen. Sofern man keine manuellen EB-Werte bucht, kann es eigentlich auch zu keinem Fehler kommen. Ansonsten muss man zurück bis zu dem Jahr, in dem die SB-Werte und die EB-Werte des Folgejahres nicht übereinstimmen und nach Fehlern suchen und korrigieren.

  7. Das ist das Problem die Fehler gehen zurück bis ins Jahr 2016.Das ist nicht möglich alles zu ändern da müsste die gesamte Buchführung neu erstellt werden.Ich muss einen Schnitt machen. Die Buchführung 2019 habe ich schon Neu gebucht.Ich habe ein Problem dem EB-Wert Verbindlichkeiten-Kreditoren 9000/9009, wie soll ich diesen in der Eröffnungsbilanz Darstellen . Danke.

  8. Ein “Schnitt” ist rechtlich nicht zulässig. Laut § 252 Absatz 1 Nummer 1 HGB müssen “die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen.”

    Suchen Sie sich am Besten einen neuen Steuerberater, um die alten Bilanzen zu überprüfen und ggf. zu bereinigen. Lassen Sie ggf. einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem alten Steuerberater prüfen.

  9. da haben Sie recht, da will aber kein Steuerberater ran.
    Der neue Steuerberater hat wegen einer Rechnug vom altem StB das Mandat niedergelegt.Momentan suche ich wieder.
    Einen Schadenersatzanspruch, heißt endlose Klage und die gesamte Buchführung muss neu gebucht werden. Vergleich.Es gebe genügend Gründe gegen den StB vorzugehen.Letztendlich gibt es einen Vergleich.

  10. da haben Sie recht, da will aber kein Steuerberater ran.

    Ja, das kann ich mir vorstellen. Mehrjährige Überprüfungen sind halt eine undankbare Aufgabe. Letztendlich bleibt es aber bei meiner Aussage vom 19.05.2021, dass das nur vor Ort durch Sie oder einen StB erledigt werden kann. Die Kommentar-Funktion ist dafür nicht geeignet.

  11. Ein „Schnitt“ ist rechtlich nicht zulässig. Laut § 252 Absatz 1 Nummer 1 HGB müssen „die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen.“
    Das stimmt wird auch eingehalten,danach wird storniert.
    Letztendlich sind wir veranwortlich für alles beim Finanzamt.Wir können natürlich auch alles beweisen.
    Wenn wir glück haben übernimmt morgen eine Steuerberaterin und Rechtsanwältin unsere Sache.

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