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Udo Netzel Director (CEO)

Seit 1.1.2002 gilt die Bauabzugssteuer gemäß § 48 Einkommensteuergesetz (EStG). Ist der Leistungsempfänger einer im Inland ausgeführten Bauleistung Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) (Steuerpflicht), besteht grundsätzlich die Verpflichtung, von der gesamten Bruttogegenleistung zum Zeitpunkt der Zahlung oder Verrechnung einen Steuerabzug in Höhe von 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen.

Dieser Steuerabzugsbetrag ist vom Leistungsempfänger an die Finanzverwaltung anzumelden, an diese abzuführen und dem Leistenden hierüber Abrechnung zu erteilen. Diese Abzugspflicht entfällt nur in folgenden Fällen:

  • Der Leistungsempfänger besitzt eine zum Zeitpunkt der Zahlung/Verrechnung gültige Freistellungsbescheinigung des Leistenden.
  • Die Gegenleistung an einen einzelnen Bauleistenden wird im laufenden Jahr voraussichtlich 5.000 Euro nicht übersteigen
  • Diese Freigrenze steigt auf 15.000 Euro, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG ausführt

Die DATEV hat für die Verbuchung neue Konten im Kontenplan 2002 eingeführt. Diese lauten:

  • SKR 03 – 1543 und SKR 04 – 1456
    Ford. an das FA aus abgeführtem Bauabzugsbetrag
  • SKR 03 – 1749 und SKR 04 – 3726
    Verb. an das FA aus abzuführendem Bauabzugsbetrag

Lösung:

Wie wird nun gebucht? Beispiel am SKR 03; Rechnungsbetrag 116.000 EUR brutto:

Buchungen beim Leistenden:

Bei Rechnungserstellung:

Debitor (oder 1410) an Umsatzerlöse (8400) 116.000 EUR

Bei Erhalt der Zahlung:

Bank (1200) an Debitor (oder 1410) 98.600 EUR

Forderung gegenüber dem Finanzamt:

Ford. an das FA (1543)

Regelmäßig Verrechnung der Forderung an das Finanzamt aus abgeführtem Bauabzugsbetrag mit der angemeldeten Lohnsteuer. an Debitor (oder 1410) 17.400 EUR

Buchungen beim Leistungsempfänger:

Bei Erhalt der Rechnung:

Reparatur und Instandhaltung (4800)
kann je nach Bauleistung auch ein anderes Konto sein an Kreditor (oder 1610) 116.000 EUR

Bei Zahlung:

Kreditor (oder 1610) an Bank (1200) 98.600 EUR

Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt:

Kreditor (oder 1610) an Verb. an das FA (1749) 17.400 EUR

Zahlung an das Finanzamt:

Verb. an das FA (1749) an Bank (1200) 17.400 EUR

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 17. Dezember 2018 - Autor: Udo Netzel

 

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