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Wie erfassen Sie den innergemeinschaftlichen Erwerb eines Anlagegutes? Wie sind Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungspreisminderungen zu behandeln? Wie buchen Sie Gutschriften für Rücklieferung oder Mängelnachlass?

Hintergrund

Beim Kauf eines Anlagegutes in der EU (europäische Union) wird die Steuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb (I.g.E) in der Umsatzsteuer-Voranmeldung unter folgenden Kennzahlen ausgewiesen:

  • Kennziffer 89: Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 %
  • Kennziffer 93: Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7 %
  • Kennziffer 61: Vorsteuerabzugsbeträge aus innergemeinschaftlichem Erwerb

Damit der Ausweis korrekt erfolgt, legen Sie ein neues Anlagekonto an.


Erwerb eines Anlagegutes buchen

Die folgende Vorgehensweise beschreibt den innergemeinschaftlichen Erwerb eines Anlagegutes ohne Anschaffungsnebenkosten (Nachaktivierung) und ohne Nachlässe (Skonti).

Steuersatz prüfen

Prüfen Sie im Menü ‘Verwaltung – Steuersätze’, ob der Steuersatz ‘I.g.E.’ angelegt ist.
Wenn der Steuersatz fehlt, haben Sie die Firma in einer älteren Version angelegt, in der die automatische Verbuchung des innergemeinschaftlichen Erwerbs noch nicht möglich war.
Legen Sie in diesem Fall die Steuersätze anhand folgender Vorlage an.

Beispiel: Kontierung SKR-03:
Kontierung

Anlagekonto anlegen

  1. Öffnen Sie das Menü ‘Verwaltung – Kontenverwaltung’.
  2. Wechseln Sie links in die Kategorie ‘Anlagevermögen’.
  3. Markieren Sie ein bestehendes Anlagekonto und klicken Sie auf ‘Kopieren’.
    Anlagekonto
  4. Vergeben Sie eine neue Kontonummer und eine neue Kontobezeichnung.
    Beispiel: EU-Erwerb Maschinen
  5. Klicken Sie auf ‘Weiter’.
  6. Auf der Seite ‘Eigenschaften’ wählen Sie den Steuersatz ‘I.g.E. 19 % USt/VSt’ bzw. ‘I.g.E. 7 % USt/VSt’.
    Steuersatz
  7. Ändern Sie die Umsatzsteuer-Position (USt.Pos.) in der Zeile ‘01.01.2007’.
    Steuersatz USt.Pos.
    I.g.E. 19% USt/VSt 89
    I.g.E. 7% USt/VSt 93
  8. Schließen Sie den Kontenassistenten über ‘Speichern’.

Buchungsbeispiel

Ein französischer Lieferer liefert eine Maschine an den deutschen Unternehmer.
Die Rechnung enthält folgende Angaben:

  • USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) des französischen Lieferers
  • USt-IdNr. des deutschen Erwerbers
  • Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung

Der Buchungssatz ist: ‘EU-Erwerb Maschine’ an Kreditor.
Der Steuerbetrag wird automatisch gebucht: ‘VSt-Konto EU’ an ‘USt-Konto’.


Gutschrift buchen

Im innergemeinschaftlichen Erwerb wurde ein Wirtschaftsgut gekauft und eingebucht. Die Steuer dieser Buchung wird in der Umsatzsteuer-Voranmeldung auf der Umsatzsteuerposition 89 ausgewiesen. Zu dieser Buchung wird eine Gutschrift für Rücklieferungen, Mängelnachlässen erstellt.

Wenn Wirtschaftsgüter am Ende des Geschäftsjahres abgeschrieben werden, wird das Anlagekonto im Haben bebucht. Bei dieser Buchung darf keine Steuer berechnet werden.

Bei einer Gutschrift wird das Anlagekonto ebenfalls im Haben bebucht. Deswegen wird auch in diesem Fall keine Steuer berechnet. Zur Verbuchung einer Gutschrift von Anlagevermögen im innergemeinschaftlichen Erwerb gehen Sie vor wie folgt:

Geben Sie den Buchungsbetrag mit negativem Vorzeichen ein und buchen Sie auf folgende Konten:

  • Sollkonto: Anlagekonto aus innergemeinschaftlichem Erwerb.
  • Habenkonto: Finanzkonto oder Kreditor.

Sollten Sie schon eine normale Gutschrift verbucht haben, bei der das Anlagekonto im Haben stand, dann stornieren Sie diese Buchung.

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 13. Februar 2021 - Autor: Udo Netzel

 

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