Alles was das Unternehmen für die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes aufwendet, das dazu bestimmt ist, dem Unternehmen auf Dauer zu dienen (im Gegensatz zu Handelsware und Materialeinkauf), ist als Anlagevermögen zu aktivieren.
Aktivieren bedeutet die (Netto)-Aufwendungen werden nicht als Aufwand behandelt, sondern als Buchwert unter Aktiva in der Bilanz “geparkt” und dann jährlich abgeschrieben, das heißt auf mehrere Jahre verteilt.
- Erste Erleichterung – Sammelposten: Alle selbstständig nutzbaren Anschaffungen, deren Nettowert 250 EUR aber nicht 1.000 EUR überschreitet, werden jährlich in einem Pool zusammengefasst.
- Zweite Erleichterung – “Sofort-Aufwand”: Beträgt der Nettowert von selbstständig nutzbaren, geringwertigen Wirtschaftsgütern maximal 250,00 EUR, wird nicht aktiviert, sondern gleich als Aufwand gebucht (Büromaterial, Werkzeuge, usw.).
Aber: Wird nachträglich gebaut oder erweitert sind die Erleichterungen nicht erlaubt. Die Aufwendungen sind zu den Aktivierungen der Hauptgüter hinzuzubuchen (Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten).