
Aktivieren bedeutet die (Netto)-Aufwendungen werden nicht als Aufwand behandelt, sondern als Buchwert unter Aktiva in der Bilanz “geparkt” und dann jährlich abgeschrieben, das heißt auf mehrere Jahre verteilt.
- Erste Erleichterung – Sammelposten: Alle selbstständig nutzbaren Anschaffungen, deren Nettowert 250 EUR aber nicht 1.000 EUR überschreitet, werden jährlich in einem Pool zusammengefasst.
- Zweite Erleichterung – “Sofort-Aufwand”: Beträgt der Nettowert von selbstständig nutzbaren, geringwertigen Wirtschaftsgütern maximal 250,00 EUR, wird nicht aktiviert, sondern gleich als Aufwand gebucht (Büromaterial, Werkzeuge, usw.).
Aber: Wird nachträglich gebaut oder erweitert sind die Erleichterungen nicht erlaubt. Die Aufwendungen sind zu den Aktivierungen der Hauptgüter hinzuzubuchen (Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten).
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