Absetzung für Abnutzung (AfA) einfach erklärt

Absetzung für Abnutzung AfA einfach erklärtAfA einfach erklärt: Die Absetzung für Abnutzung beschreibt die Abschreibung von Wirtschaftsgütern über mehrere Jahre. Die AfA ist eine spezielle Form der Abschreibung.

AfA ist ein zentraler Bestandteil der Buchhaltung und spielt auch in Lexware eine wichtige Rolle, insbesondere bei der Verwaltung von Anlagegütern.

Dieser Beitrag gehört zum Bereich Buchhaltung Grundlagen.

AfA einfach erklärt: Was bedeutet Absetzung für Abnutzung?

Was bedeutet AfA?

Unter AfA versteht man die Wertminderung eines Wirtschaftsguts durch Nutzung, Verschleiß oder technischen Fortschritt. Diese Wertminderung wird jährlich als Betriebsausgabe berücksichtigt und mindert den Gewinn, der sich unter anderem in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung widerspiegelt.

Abschreibungen wirken sich direkt auf den Gewinn aus und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) berücksichtigt. Gleichzeitig verändern Abschreibungen den Wert des Anlagevermögens in der Bilanz.

Typische Beispiele für abschreibungspflichtige Wirtschaftsgüter sind:

Aktuelle Rechtslage zur AfA

In der Regel wird bei der Berechnung der AfA vom Nettobetrag ausgegangen. Eine Ausnahme gilt für Kleinunternehmer, die keinen Vorsteuerabzug haben.

Rechtsgrundlagen:

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Für geringwertige Wirtschaftsgüter gelten folgende Vereinfachungen:

  • Bis 250 € netto: sofort als Betriebsausgabe abziehbar
  • Bis 800 € netto: Sofortabschreibung möglich
  • Bis 1.000 € netto: alternativ Sammelposten über 5 Jahre

Sammelposten (Poolabschreibung)

Beim Sammelposten werden mehrere Wirtschaftsgüter zusammengefasst und über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben. Dabei spielt der Anschaffungszeitpunkt keine Rolle.

Wichtig: Änderungen wie Verkauf oder Entnahme wirken sich nicht auf den Sammelposten aus.

Abschreibung von Wirtschaftsgütern über 1.000 €

Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen langfristig dienen. Wirtschaftsgüter mit einem Wert über 1.000 € werden über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Nutzungsdauer richtet sich nach den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums, die für verschiedene Wirtschaftsgüter typische Abschreibungszeiträume festlegen.

Nicht selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter

Einige Wirtschaftsgüter sind nicht eigenständig nutzbar, können aber separat bewertet werden (z. B. Netzwerkdrucker). Diese werden ebenfalls über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Nicht selbstständig bewertbar

Wirtschaftsgüter, die nicht eigenständig nutzbar sind (z. B. interne Computer-Komponenten), werden zusammen mit dem Hauptwirtschaftsgut abgeschrieben.

Selbstständig bewertbar

Ein Sonderfall sind Wirtschaftsgüter, die zwar nicht selbstständig nutzbar, aber eigenständig bewertbar sind (z. B. Netzwerkdrucker oder Anhänger).

Diese werden trotz ihres niedrigen Wertes über die Nutzungsdauer abgeschrieben. In der Praxis werden sie oft mit NSNSB (nicht selbstständig nutzbar, aber selbstständig bewertbar) abgekürzt.

AfA in Lexware

In Lexware wird die Abschreibung über die Anlagenverwaltung abgebildet. Dort können Wirtschaftsgüter erfasst, Nutzungsdauern hinterlegt und Abschreibungen automatisch berechnet werden.

Fazit

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein grundlegendes Konzept der Buchhaltung. Sie sorgt dafür, dass Investitionen korrekt über mehrere Jahre verteilt werden und der Gewinn realistisch dargestellt wird.

2 Kommentare zu „Absetzung für Abnutzung (AfA) einfach erklärt“

  1. Hallo zusammen,
    mit Wirkung vom 01.01.2018 haben sich die Wertgrenzen für “GWG” verändert. Zu finden im (BEG II) -Bürokratientlastungsgesetz-.

    Nette Grüße aus Dortmund
    Ulrich Gerlach

  2. Das ist richtig. Der Beitrag wurde zwar 2018 auf das neue LexWIKI übertragen, aber inhaltlich nicht angepasst. Ich lade Sie ein, den Beitrag zu überarbeiten und auf den neuesten Stand zu bringen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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