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Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) in Kontenform. Daher spricht man vom “Betriebsvermögensvergleich”. Sie ist Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens und stellt zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens in einer Vergangenheitsbetrachtung dar. Sie wird auf einen festgelegten Zeitpunkt erstellt, während die Gewinn- und Verlustrechnung für einen festgelegten Zeitraum erstellt wird. Der Zeitpunkt für die Erstellung der Bilanz heißt Bilanzstichtag.

Bis zu bestimmten Einkunftsgrenzen kann die Gewinnermittlung in Form der Einnahme-Überschuss-Rechnung erfolgen.

Werden diese Einkunftsgrenzen überschritten, ist jede Firma zur Aufstellung des Vermögensvergleichs und einer Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet. Seit dem Wirtschaftsjahr 2012 ist jeder Bilanzpflichtige zudem verpflichtet, die Daten in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen. Man spricht von “Elektronischer Bilanz” oder kurz “E-Bilanz”.

Gliederung der Bilanz:

Aktiva:

Aktiva ist die Sammelbezeichnung für alle Besitzposten, das heißt, alle Konten, die einen Besitz, eine Forderung oder ein Guthaben ausdrücken. Die Aktiva werden üblicherweise auf der linken Seite aufgezeigt. Die Aktivaseite zeigt die Mittelverwendung auf.

Die Aktiva unterteilt sich in der Regel in AnlagevermögenUmlaufvermögen und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Weitere Posten oder Unterteilungen sind möglich.

Passiva:

Passiva ist die Sammelbezeichnung für alle Schuldposten, das heißt, alle Konten, die Schulden oder Verbindlichkeiten ausdrücken. Die Passivseite stellt die Mittelherkunft eines Unternehmens dar. Sie gibt Auskunft darüber, in welchem Verhältnis das Vermögen eines Unternehmens durch Eigenkapital und Fremdkapital finanziert ist. Die Passivseite gliedert sich in die Positionen Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie passive Rechnungsabgrenzung.

Die Passiva werden üblicherweise auf der rechten Seite einer Bilanz aufgezeigt. Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft auf.

Bilanz-Anhang

Der Bilanz-Anhang ist neben der Bilanz und und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der dritte Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Er hat den Zweck, Zahlen und Daten des Jahresabschlusses zu erläutern und zu ergänzen. Er hat seine Rechtsgrundlage in den §§ 284 ff Handelsgesetzbuch (HGB).

Veröffentlichung der Bilanz

Viele Unternehmen müssen Ihre Bilanz beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Nähere Informationen finden Sie in unserem Beitrag “Bundesanzeiger“.

Bitte beachten Sie unseren Hinweis zu den Steuer- und anderen Rechtsthemen!

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 3. Mai 2019 - Autor: Udo Netzel

 

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