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Nach einem Versicherungsschaden zahlt die (gegnerische) Versicherung eine Versicherungsentschädigung. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Firmen ist diese der Nettobetrag des Schadens. Den Steueranteil muss die Firma selbst bezahlen.

Beispiel

Der Schaden wird repariert

Die gegnerische KFZ-Versicherung bezahlt den Netto-Schaden 1.000 EUR direkt an die Werkstatt. Die Werkstatt fordert die Steuer (190 EUR) vom Geschädigten.

Soll an Haben Betrag
KFZ-Reparatur
(4540/6540 im SKR 03/04)
an Sonstige Verbindlichkeiten
(1700/3500 im SKR 03/04)
1.190 EUR
Sonstige Verbindlichkeiten
(1700/3500 im SKR 03/04)
an Versicherungsentschädigung
(2742/4970 im SKR 03/04)
1.000 EUR
Sonstige Verbindlichkeiten
(1700/3500 im SKR 03/04)
an Bank
(1200/1800 im SKR 03/04)
190 EUR

Die gegnerische KFZ-Versicherung bezahlt den Netto-Schaden 1.000 EUR abzüglich 150 EUR Selbstbeteiligung direkt an die Werkstatt. Die Werkstatt fordert die Selbstbeteiligung und die Steuer (190 EUR) vom Geschädigten.

Soll an Haben Betrag
KFZ-Reparatur
(4540/6540 im SKR 03/04)
an Sonstige Verbindlichkeiten
(1700/3500 im SKR 03/04)
1.190 EUR
Sonstige Verbindlichkeiten
(1700/3500 im SKR 03/04)
an Versicherungsentschädigung
(2742/4970 im SKR 03/04)
850 EUR
Sonstige Verbindlichkeiten
(1700/3500 im SKR 03/04)
an Bank
(1200/1800 im SKR 03/04)
340 EUR

Der Schaden wird nicht repariert

Die gegnerische KFZ-Versicherung bezahlt den Netto-Schaden 1.000 EUR an den Geschädigten. Die Umsatzsteuer wird nicht bezahlt.

Soll an Haben Betrag
Bank
(1200/1800 im SKR 03/04)
an Versicherungsentschädigung
(2742/4970 im SKR 03/04)
1.000 EUR

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 28. Juli 2019 - Autor: Udo Netzel

 

13 Gedanken zu „Versicherungsentschädigung

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  1. Hallo,

    warum soll ich als in diesem Fall Geschädigter eine Selbstbeteiligung zahlen? Ich dachte immer, dass die Selbstbeteiligung nur bei eigenem Verschulden fällig wird.

  2. Sie können auch bei eigenem Verschulden Geschädigter sein, siehe z.B. bei einer Vollkasko-Versicherung. Dann wird im Regelfall eine Selbstbeteiligung fällig. Letztendlich geht es im obigen Beispiel auch nur darum, wie eine Sebstbeteiligung zu buchen ist.

  3. Guten Tag,
    nach einem Versicherungsfall, welchen die gegnerische Versicherung direkt mit der Werkstatt beglichen hat und ich nur die MWSt begleichen musste, habe ich die obigen Buchungen mit dem Konnto 1700 skr3 ausgeführt. Nun erscheint im Monatsjornal die USt. im Konto 1576 aber bei der Vorsteueranmeldung wird die Buchung nicht berücksichtigt! Hat jemand eine Idee was ich falsch mache? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

  4. Bitte prüfen Sie, ob Sie wirklich alle drei im obige Beispiel genannten Buchungen getätigt haben. Ihre Schilderung deutet darauf hin, dass die erste und zweite Buchung fehlt.

  5. Hallo Udo Netzel,
    vielen Dank für die rasche Rückantwort! Ich habe alle 3 Buchungen wie oben beschrieben durchgeführt. Auf dem Monatsjornal sind sie auch aufgeführt. Wenn ich aber die Vorsteuermeldung für das Finanzamt mache wird es nicht berücksichtigt. Gruß Jörg Hong

  6. Prüfen Sie die Konteneigenschaften der beteiligten Konten. Ich habe die Buchungen eben vollständig reproduziert und die 190 EUR erscheinen ordnungsgemäß auf Zeile 66 der UStVA.

  7. Guten Morgen Herr Netzel,
    während der Prüfung der Kontoeigenschaften bin ich auf einen Fehler von mir gestossen, welcher so dumm ist, dass es mir peinlich ist ihn hier zu erwähnen! Die Lexwaresoftware arbeitet einwandfrei und Ihre Anleitung ist super! Vielen Dank für Ihre Mühe!

  8. Guten Tag. Zahlen sind Beispiele.
    Ein Versicherungsschaden ihv 1095€ wurde festgestellt.
    A wurde ein Versicherungsschaden von Versicherung B in Höhe von 1000€ ausgezahlt. A ist Vorsteuerabzugsberechtigt. Der Gutachter C stellt B eine Rechnung ihv 595€ brutto aus. A wurde die MwSt vom Gutachten bei der Entschädigung abgezogen.

    Werden nur die 1000€ verbucht oder ebenso die 95€ mwst. Vielen Dank

  9. Die Rechnung des Gutachters ist genauso wie im Beispiel 1 zu verbuchen. 595 EUR voll rein, und die Versicherungsentschädigung dann gegenbuchen. Damit bleiben die Umsatzsteuern für Sie übrig.

  10. Nach einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall hat die gegnerische Versicherung einen Betrag überwiesen, den ich als Versicherungsentschädigung verbucht habe.
    Erst jetzt müssen wir die die MWST über 153,43 für das Schadengutachten (807,50 netto) an den TÜV überweisen. Wie erscheint dann dieser Betrag bei der Umsatzsteuererklärung richtig als Vorsteuer. Danke für Eure Hilfe.

  11. Buchen Sie das Gutachten Brutto ein und die Versicherungsentschädigung dagegen. Dann bleibt die Umsatzsteuer übrig. Genau dieser Sachverhalt ist im Beispiel 1 beschrieben.

  12. Hallo,
    wenn der Schaden nicht repariert wurde zieht die Versicherung trotzdem die SB ab. Wird diese dann gar nicht berücksichtigt?
    Das Unternehmen bekommt in diesem Fall ja nicht den kompletten Nettobetrag des Gutachtens erstattet.

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