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Wird in einem Statusfeststellungsverfahren oder durch eine Betriebsprüfung Scheinselbstständigkeit festgestellt, sind die Beteiligten oft unterschiedlicher Meinung. Nicht selten landen diese Fälle vor Gericht.

Eine Übersicht zu den bisherigen Urteilen.

Um eine Übersicht zur bisherigen Rechtsprechung zum Thema Scheinselbstständigkeit zu schaffen, finden sich hier die wichtigsten Urteile der vergangenen Jahre. Die Liste wird laufend ergänzt und enthält Links zu den ausführlicheren Beiträgen und Zusammenfassungen der Urteile.

Pflegefachkraft in Pflegeheim arbeitet nicht als Selbstständiger

13.6.2017 – LSG Hessen (L 1 KR 551/16) Bei einer Pflegefachkraft in einem Pflegeheim ist regelmäßig von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auszugehen.

Hohes Honorar starkes Indiz gegen Scheinselbstständigkeit

31.3.2017 – BSG (B 12 R 7/15 R) Wird ein Heilpädagoge auf der Basis von Honorarverträgen als Erziehungsbeistand in der öffentlichen Jugendhilfe weitgehend weisungsfrei tätig und liegt das Honorar deutlich über der üblichen Vergütung fest Angestellter, ist er selbstständig tätig.

Krankenschwester für Anästhesie ist keine freie Mitarbeiterin

1.2.2017 – SG Heilbronn (S 10 R 3237/15) Eine Krankenschwester ist abhängig beschäftigt, wenn sie in die betriebliche Organisation des Krankenhauses eingebunden ist und Anweisungen der Ärzte entgegennimmt. Das gilt auch dann, wenn die Krankenschwester und das Krankenhaus eine freie Mitarbeit vereinbaren wollen.

Eigenes Fahrzeug ist kein Indiz für Selbstständigkeit

24.11.2016 – LSG Hessen (L 1 KR 57/16) Wer in den Betrieb einer Firma eingegliedert und weisungsgebunden tätig ist, ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Personen, die ihr eigenes KFZ einsetzen müssen, soweit die Indizien für eine abhängige Beschäftigung überwiegen.

Bereitschaftsbetreuerin ist nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt

15.11.2016 – SG Dresden (S 33 R 773/13) Eine Bereitschaftsbetreuerin, die Kinder in Krisensituationen für das Jugendamt aufnimmt, ist nicht abhängig beschäftigt und damit nicht gesetzlich sozialversichert. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Honorar-Notärzte auf Rettungswagen nicht mehr erlaubt

15.7.2015 – BSG (L7R60/12 und B12R19/15B) Die vor allem in ländlichen Regionen verbreitete Beschäftigung von Honorar-Notärzten auf Rettungswagen ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes so künftig nicht mehr möglich.

Inkassofirma muss 40.000 EUR SV-Beiträge nachzahlen

10.12.2013 – SG Heilbronn (S 11 R 701/13) Bei einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass ein Inkassounternehmen “Scheinselbstständige” beschäftigte. Der Betriebsprüfdienst der DRV forderte über 40.000 EUR Sozialversicherungsbeiträge nach. Das SG Heilbronn entschied: Die Nachforderung ist rechtens.

Krankenpflege im Klinikum ist keine selbstständige Honorartätigkeit

29.10.2013 – SG Dortmund (S 25 R 2232/12) Die Tätigkeit einer Fachkrankenpflegerin für Anästhesie in einem Krankenhaus stellt trotz Vereinbarung von freiberuflicher Honorartätigkeit eine abhängige Beschäftigung dar. Sie ist sozialversicherungspflichtig. Der Inhalt des Honorarvertrags ist in diesem Fall nicht maßgeblich.

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 28. Dezember 2018 - Autor: Udo Netzel

 

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