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Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist Bundesbehörde, deren überwiegende Aufgabe es ist, Markenrechte und Patente zu registrieren. Deren Einträge sind kostenlos auf deren Webseite abrufbar. Früher gab es noch den Begriff „Warenzeichen“, der jedoch seit der Markenrechtsreform 1995 nicht mehr existiert, weil er den Schutz von Dienstleistungen nicht deutlich genug darstellte. Heute heißt es daher nur noch „Marke“ oder „Markenzeichen“.

Marken haben zunächst eine 10-jährige Schutzdauer (Kosten ab 290 EUR), beginnend ab dem Tag der Anmeldung und kann gegen fristgerechte Zahlung einer Gebühr (Kosten ab 750 EUR) beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Patente haben eine 20-jährige Schutzdauer, beginnend ab dem Tag der Anmeldung, wobei der tatsächliche Schutz erst mit der Eintragung beginnt, sodass die erste Schutzdauer mitunter sehr viel kürzer ist.

Buchhalterische Behandlung

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Zur Klärung, wie die Marke bzw. das Patent buchhalterisch zu bewerten ist, ist zunächst die Frage zu beantworten, ob es sich um eine selbstgeschaffene oder um eine gekaufte Marke / Patent handelt. Nachfolgend wird hier stets nur der Begriff „Marke“ verwendet; es gilt aber prinzipiell auch für das Patent.

Selbstgeschaffene Marke

Sofern die Arbeiten für die Konzeption und die rechtliche Absicherung der Marke im Unternehmen selbst erbracht wurden, ist die Aktivierung in der Bilanz gemäß § 248 Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB) für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter unzulässig. Damit sind die Kosten sofort als Rechts- und Beratungskosten (4950/6825 im SKR 03/SKR 04) zu buchen.

Gekaufte bzw. extern geschaffene Marke

Wird jedoch ein externer Grafiker, ein Designer oder ein Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Konzeption und dem Schutz der Marke beauftragt, handelt es sich um die entgeltliche Anschaffung des immateriellen Wirtschaftsguts.

Entsprechend der 10-jährigen Schutzfrist wird dieses immaterielle Wirtschaftsgut auf 10 Jahre linear abgeschrieben. Bei Patenten wird entsprechend auf 20 Jahre abgeschrieben.

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 1. Juli 2022 - Autor: Udo Netzel

 

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