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Nach § 10 Umsatzsteuergesetz (UStG), R 153 (3) wird für das Austauschverfahren in der Kraftfahrzeugwirtschaft eine sogenannte Altteilsteuer auf Umsätze von Tauschlieferungen erhoben. Sie entspricht 10 % der gesetzlichen Umsatzsteuer auf das Altteil.

Die Steuer kann damit begründet werden, dass für den ‘Verkauf’ des Altteils an den KFZ-Händler durch Rückgabe eine Umsatzsteuer fällig wird, welche Privatleute jedoch nicht abführen. Insofern wird der KFZ-Händler verpflichtet, diese Steuer bereits beim Verkauf des Austauschteils aufzuschlagen (indirekte Steuerabführung). Dabei wird pauschal von einem Restwert des Altteils in Höhe von 10 % des Werts des Austauschteils ausgegangen.

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Die KFZ-Werkstatt stellt dem Kunden für den eingebauten Austauschmotor in dessen Fahrzeug folgende Rechnung:

1 Austauschmotor 1.000 EUR
+ 19 % Umsatzsteuer 190 EUR
+ 19 % Umsatzsteuer
auf den Wert des Altteils von 100 EUR (10 % von 1.000 EUR)
19 EUR
Gesamtbetrag 1.209 EUR

Lieferung des Austauschmotors mit Altteilsteuer:

Debitoren-Konto oder
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(1410/1210 im SKR 03/04)
1.209,00 EUR an Erlöse 19 %
(8400/4400 im SKR 03/04)
1.000,00 EUR
an Erlöse 19 %
(8400/4400 im SKR 03/04)
Altteil
100,00 EUR
an Erlöse
(8950/4690 im SKR 03/04)
Altteil wieder netto raus
-100,00 EUR
an Umsatzsteuer 19 %
(1776/3806 im SKR 03/04)
190,00 EUR
an Umsatzsteuer 19 %
(1776/3806 im SKR 03/04)
Steuer auf Altteil
19,00 EUR

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Als Erstes legen Sie nun unter „Verwaltung / Nebenleistung“ eine Nebenleistung mit dem Namen „Altteilwert“ an. Hier ordnen Sie das Konto 8400/4400 im SKR 03/04 zu. Als Zweites legen Sie nun unter „Verwaltung / Nebenleistung“ eine Nebenleistung mit dem Namen „Abzug Altteilwert“ an. Hier ordnen Sie wieder das Konto 8950/4690 im SKR 03/04 zu.

Als Erstes erfassen Sie z.B. den Austauschmotor, der hier im Beispiel einen Preis von 1000 EUR hat. Anschließend erfassen Sie den Altteilwert als Nebenleistung. Dieser beträgt 10 Prozent des Austauschmotors, hier also 100 EUR. Als Drittes ziehen wir den Nettowert des Altteilwertes als Nebenleistung wieder ab, hier also minus 100 EUR.

Das Ergebnis ist eine Rechnung über 1000 EUR netto plus Umsatzsteuer aus 1000 EUR = 190 EUR plus Umsatzsteuer aus 100 EUR = 19 EUR, insgesamt also 209 EUR Umsatzsteuer.

In diesem Video erläutern wir das Prozedere noch mal ausführlich:

Wie kann man die Altteil-Steuer in Lexware Faktura+Auftrag, Warenwirtschaft und Handwerk einrichten

Umsetzung in Lexware Warenwirtschaft bzw. Handwerk

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Hier funktioniert der Weg über die Nebenleistungen leider nicht (mehr).

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 2. Februar 2023 - Autor: Udo Netzel

 

2 Gedanken zu „Altteilsteuer

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