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Im Jahr 2010 beschloss das Bundesfinanzministerium, dass Unternehmer spätestens ab dem 1. Januar 2017 elektronische Registrierkassen einsetzen müssen, die in der Lage sind, alle Geschäftsvorfälle einzeln aufzuzeichnen. Ab Januar 2019 müssen Kassen zusätzlich über eine Sicherheitseinrichtung verfügen, die nachträgliche Veränderungen an Kassenaufzeichnungen unmöglich macht.

Überall, wo Bargeschäfte abgewickelt werden, besteht die Gefahr, dass Einnahmen nicht oder unvollständig erfasst werden. Der Gesetzgeber will nun tätig werden und manipulationssichere Kassen vorschreiben. Damit sollen Steuerausfälle durch falsche, gelöschte oder später veränderte Kassenaufzeichnungen verhindert werden. Zugleich können so Wettbewerbsnachteile für ehrliche Unternehmen gegenüber ihren betrügerischen Konkurrenten vermieden werden. Eigentlich eine Win-Win-Situation, aber der Teufel steckt im Detail. Denn die Umrüstung der Kassensysteme wird für die Unternehmen mit Aufwand verbunden sein.

Problem erkannt

Bereits im Jahr 2003 warnte der Bundesrechnungshof vor Steuerausfällen durch manipulierte EDV-Kassensysteme. Das Bundesfinanzministerium reagierte im November 2010 mit einem Verwaltungsschreiben. Danach sind zum Nachweis der Tageskasseneinnahmen alle Einzelaufzeichnungen vollständig und unveränderbar zu speichern und dem Finanzamt in einem maschinell auswertbaren Format vorzulegen. Waren die Registrierkassen nicht in der Lage, die Einzeldaten dauerhaft zu speichern, müssen die Registrierkassen durch Speichererweiterungen oder Software-Updates nachgerüstet werden. Eine Ausnahme gibt es nur für Kassenmodelle, die aufgrund ihrer Bauart nicht entsprechend ergänzt werden können. Diese dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2016 im Betrieb eingesetzt werden.
Was nun? Die Frage, wie die Kassen nachgerüstet werden müssen bzw. welche konkreten technischen Anforderungen neue Kassen erfüllen müssen, ließ das Verwaltungsschreiben 2010 offen. Dementsprechend entwickelten die Kassenhersteller eigene Lösungen. Gleichwohl deckten die Betriebsprüfer in jüngerer Vergangenheit wiederholt Fälle auf, bei denen nachträglich Veränderungen an elektronischen Registrierkassen vorgenommen wurden, etwa durch den Einsatz von Manipulationssoftware, durch nachträgliche Stornierungen von Kasseneingaben bis hin zum Einsatz sogenannter Trainingskellner. Daher hatten die Bundesländer im Juni 2015 das Bundesfinanzministerium gebeten, einen Gesetzesvorschlag zur Lösung des Problems zu erarbeiten.

Lösungsvorschlag vorgelegt

Einen entsprechenden Referentenentwurf hat das Bundesfinanzministerium Mitte März präsentiert: In gut drei Jahren müssen elektronische Registrierkassen mit einer Technologie ausgestattet sein, die nachträgliche Änderungen ausschließt. Dabei setzt das Ministerium auf eine technologieoffene Lösung. Nachrüstung bzw. Neuanschaffung der Kassen wird bei den Unternehmen voraussichtlich mit rund 470 Millionen Euro zu Buche schlagen.

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 5. Dezember 2018 - Autor: Udo Netzel

 

Ein Gedanke zu „Elektronische Ladenkassen

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  1. Interessant, dass mittlerweile alle Geschäftsvorfälle von dem Touchscreen Kassensystem einzeln aufgezeichnet werden müssen. Da wir eh eine neue Kasse benötigen, möchte ich etwas ganz modernes bestellen. Gut zu wissen, dass überall, wo Bargeschäfte abgewickelt werden, die Gefahr besteht, dass Einnahmen nicht oder unvollständig erfasst werden.

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