Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Fehlzeiten

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Wie verbuche ich den Sachverhalt, wenn der Arbeitnehmer wegen der Krankheit eines Kindes unbezahlt freigestellt wird und für die Fehltage die Tageslohnsteuertabelle in Anwendung gebracht werden muss?

Lösung:

Im Gegensatz zur Sozialversicherung entsteht bei der Lohnsteuer in folgenden Fällen kein Teillohnzahlungszeitraum:

Ausfall von Arbeitstagen wegen Gewährung von

  • Krankenkgeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Erziehungsgeld
  • Verletzengeld
  • Übergangsgeld
  • Teilnnahme an einer Wehrübung von mehr als 3 Tagen
  • Pflege des Kindes ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt

In diesen Fällen besteht das lohnsteuerliche Arbeitsverhältnis fort, so lange dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte vorliegt (R39b.51 LStR 2008). Der Arbeitgeber kann also in diesen Fällen die Monatstabelle anwenden, auch wenn nur einige Tage tatsächlich gearbeitet wurden.

Die Kürzung der SV-Tage erfolgt, wenn Sie unter Sonstiges/Fehlzeiten die entsprechenden Angaben machen.

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