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Wird die Lohnsteuer für einen Mitarbeiter falsch berechnet? Ein anderes Programm oder ein Online-Rechner kommt auf einen anderen Betrag, was auch durch einen Blick in die Steuer-Tabellen belegt wird.

Laufendes Entgelt

Vermutlich hat der Mitarbeiter keinen ganzen Kalendermonat gearbeitet und es liegt eine Verkürzung der Steuertage vor. Prüfen Sie in den Stammdaten des Mitarbeiters das Ein- und Austrittsdatum. Sollte es im aktuellen Abrechnungsmonat liegen, werden dadurch die Steuertage gekürzt. Die Anzahl der berücksichtigten Steuertage sehen Sie auf der Abrechnung rechts oben.

Die Kürzung der Steuertage führt dazu, dass die Lohnsteuer nicht nach der Monats-, sondern anhand der Tagestabelle ermittelt wird. Dadurch erhöht sich der Lohnsteuerabzug im Vergleich zum Monatswert. Diesen Sachverhalt können viele Lohnauskunftsprogramme oder Online-Rechner nicht korrekt abbilden.

Einmaliges Entgelt

Bei einem Sonstigen Bezug wird für die Berechnung der Lohnsteuer nicht die Monats-, sondern die Jahreslohnsteuertabelle herangezogen. Es wird der voraussichtliche Jahresarbeitslohn ermittelt, es handelt sich insofern nur um eine Schätzung des Jahresarbeitslohnes. Die Differenz entsteht nun dadurch, dass andere Programme von einem anderen geschätzten Jahresbrutto ausgehen. Für die Schätzung des Jahressteuerbruttos gibt es drei verschiedene Verfahren, die alle zulässig sind. Eventuelle Differenzen werden über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder ausgeglichen. Die Differenz der Lohnsteuer für den Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug zur Lohnsteuer für den Jahresarbeitslohn mit sonstigem Bezug ergibt die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug. Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn wird von Lexware lohn+gehalt wie folgt ermittelt:

Vortragswerte des laufenden Jahres aus Vorfirmen plus Vortragswerte des laufenden Jahres aus eigener Firma plus laufender Arbeitslohn in den im Kalenderjahr bereits abgelaufenen Lohnzahlungszeiträumen plus in diesem Jahr bereits gezahlte sonstige Bezüge plus voraussichtlicher laufender Arbeitslohn für die Restzeit des Kalenderjahres = voraussichtlicher Jahresarbeitslohn. Berechnung des voraussichtlichen laufenden Arbeitslohnes für die Restzeit des Kalenderjahres: Laufender Arbeitslohn in den im Kalenderjahr bereits abgelaufenen Lohnzahlungszeiträumen / Steuertage, in denen laufender Arbeitslohn abgerechnet wurde mal Verbleibende Steuertage im laufenden Jahr = voraussichtlicher Arbeitslohn für die Restzeit.

Dezember-Abrechnung

Auf der Lohnabrechnung im Dezember wird keine oder eine negative Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berechnet. Vermutlich wurde vom Programm der Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt. Sie finden einen entsprechenden Hinweis auf der Lohnabrechnung (“Der Lohnsteuerjahresausgleich wurde durchgeführt.”). Die Erstattungsbeträge werden in diesem Fall mit den entsprechenden Steuern im Dezember verrechnet.

Sie können die Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs über den Menüpunkt “Extras/Lohnsteuerjahresausgleich” für einzelne Arbeitnehmer aktivieren bzw. deaktivieren. Beachten Sie, dass Lexware lohn+gehalt/-plus/-pro/-premium alle vorhandenen Mitarbeiter für den Lohnsteuerjahresausgleich anbietet und keine automatische Prüfung der Zulässigkeit durchführt. Neben den Fällen, in denen der Gesetzgeber die Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs verbietet (nähere Informationen dazu finden Sie im Programm Ratgeber unter dem Stichwort “Lohnsteuerjahresausgleich”), darf der Lohnsteuerjahresausgleich für einen Mitarbeiter nur dann durchgeführt werden, wenn dessen Abrechnungen für das gesamte Jahr mit dem Programm erstellt wurden.

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 29. Dezember 2018 - Autor: Udo Netzel

 

5 Gedanken zu „Lohnsteuer Berechnung falsch

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  1. Meine Version financial office 2018 rechnet bei einem Gehalt/Lohn von 600.-€ Lohnsteuer in Höhe von 68,25. Ich finde den Fehler nicht und die Beitragsnachweise sowie die Auszahlungsbeträge etc. sind somit falsch.

  2. Vielen Dank für den Beitrag zur falschen Lohnsteuerberechnung. Mein Onkel hatte vermehrt Fehler in seiner Lohnabrechnung entdeckt und ging in die Beratung für Lohnabrechnungen. Gut zu wissen, dass die Steuertage sich verkürzen können, wenn der Mitarbeiter weniger als den ganzen Kalendermonat gearbeitet hat.

  3. Vielen Dank für den Beitrag zur Lohnsteuerberechnung. Meine Schwester hat eine fehlerhafte Lohnabrechnung bekommen und muss sich nun an ihren Arbeitgeber wenden. Gut zu wissen, dass es dazu kommen kann, dass der Lohnsteuerausgleich fehlerhafterweise in der Dezember-Abrechnung durchgeführt wird.

  4. Gut zu wissen, dass die Kürzung der Steuertage dazuführt, dass die Lohnsteuer nicht nach der Monats-, sondern anhand der Tagestabelle ermittelt wird. Bei unserer letzten Lohnverrechnung war auch irgendwas nicht ganz richtig. Das wurde aber zeitnah behoben.

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