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Die gesetzliche Grundlage

Unter die so genannte Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) fallen Unternehmen, deren Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden USt im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro (ab 2020: 22.000 Euro) nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Wichtig! = dabei zählen die Berechnungen des Eigenverbrauchs/der Eigennutzung (z.B. KFZ) NICHT mit. Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.

Rechtsprechung:

Eine durch Aufspaltung eines Unternehmens erzielte mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmervergünstigung stellt eine missbräuchliche Gestaltung dar. (BFH, Urteil v. 11.7.2018, XI R 26/17; veröffentlicht am 5.12.2018)

Umsetzung in Lexware

(Stand: Programmversionen ab 2014)

buchhalter/ -plus/ -pro/ -premium

Möchte man eine Firma mit Kleinunternehmerschaft anlegen/installieren, geht man wie folgt vor:

  1. installieren der Firma mit Gewinnermittlungsart EÜR (oder ggf. Bilanz) und Besteuerungsart Ist-Versteuerung, steuerpflichtig
  2. nun hinterlegt man in den “Eigenschaften” der dazu vorgesehenen steuerfreien Erlöskonten die Pos. 239 bei der Umsatzsteuererklärung UStE (UStVA bleibt frei, da unbenutzt)
  3. danach wird vor der ersten Erfassung von Buchungen das Häkchen “steuerpflichtig” entfernt und die “Kleinunternehmerregelung” aktiviert
  4. Mit dieser Vorgehensweise hat man die Grundlagen für die korrekten Abläufe geschaffen.

(Bei den Office-Paketen ist der Bereich Buchhaltung zuerst zu bearbeiten.)

faktura+auftrag / -plus

  1. Unter Bearbeiten/Firma findet man in der Rubrik “Optionen” (in financial office in der Rubrik “Firmenanlage / Finanzamt Umsatzsteuer”) ein Häkchen “Umsatzsteuerpflicht”. Dieses muss bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung deaktiviert werden (kein Häkchen).
  2. In der Warengruppe muss ein steuerfreies Erlöskonto hinterlegt werden. Als “Erlöskonto steuerpflichtig” hinterlegt man das Konto 8195/4185 im SKR 03/04.
  3. Im Kundenstamm muss das Häkchen “steuerbare Umsätze” entfernt werden.
  4. In die Auftragsnachbemerkung ist in den älteren Programmversionen ein Satz “Der Gesamtbetrag ist gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) steuerfrei.” aufzunehmen. In den aktuelleren Versionen erfolgt dies automatisch.

warenwirtschaft pro / -premium / handwerk premium

  1. Unter Bearbeiten/Firmenangaben findet man in der Rubrik “Finanzamt Umsatzsteuer” ein Häkchen “Umsatzsteuerpflicht”. Dieses muss bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung deaktiviert werden (kein Häkchen).
  2. In der Warengruppe muss ein steuerfreies Erlöskonto hinterlegt werden. Als “Erlöskonto steuerpflichtig” hinterlegt man das Konto 8195/4185 im SKR 03/04.
  3. In die Auftragsnachbemerkung ist ein Satz “Der Gesamtbetrag ist gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) steuerfrei.” aufzunehmen.

Kleinunternehmerregelung: Was ist das und wie setzt man das in Lexware buchhaltung, faktura+auftrag, warenwirtschaft oder Handwerk um?

 

Veröffentlicht bzw. zuletzt aktualisiert am 1. November 2022 - Autor: Udo Netzel

 

2 Gedanken zu „Kleinunternehmerregelung

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  1. Habe ich alles gemacht, allerdings erscheint jetzt bei der Rechnungsstellung der Nettobetrag. Muss ich die Preise jetzt ändern? Gruß Ingo Laue

  2. Ja, wenn vorher in Netto fakturiert wurde, bleiben diese Preise stehen. Wenn Sie die Brutto-Preise erwarten, würden Sie Ihre Preise um 19% erhöhen, da ja keine Umsatzsteuer mehr an das Finanzamt abgeführt werden muss.

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