Urlaubsberechnung bei Teilmonaten

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Beschreibung:

Wenn ich den gesetzlich zustehenden Urlaub eines Mitarbeiters, der während eines Monats in der Firma anfängt, zu arbeiten berechnen lassen will, treten dabei Fehler auf. Wenn z. B. jemand am 2. Tag eines Monats anfängt, so hat er 2 Tage weniger Urlaub, als wenn er am 1. Tag des Monats anfängt.

Lösung:

Gemäß § 5 (Teilurlaub) des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat der Arbeitnehmer für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zwölftes des Jahresurlaubs. Beginnt das Arbeitsverhältnis am 2. des Monats, so ist dieser Monat kein voller Monat. Das Programm rechnet also richtig.

Wenn Sie dem Arbeitnehmer trotzdem für diesen Monat den Urlaub zukommen lassen wollen, ändern sie das Eintrittsdatum hilfsweise auf den 1. d.M. oder erhöhen sie den Urlaubsanspruch über Korrektur.

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