Uebergang der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG
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Inhaltsverzeichnis |
Beschreibung:
Welche Punkte muss ich hinsichtlich der Umkehr der Steuerschuldnerschaft im Baugewerbe gemäß § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) beachten? Nachstehend sind sowohl die notwendigen Schritte auf der Seite des Leistungserbringers, als auch auf der Seite des Leistungsempfängers beschrieben:
Lösung:
Was muß ich als Leistender / Auftragsnehmer / Rechnungsersteller berücksichtigen?
Buchhalter
Die Ausgangsrechnung muss ohne Umsatzsteuer erstellt werden und auf der Rechnung bzw. im Artikeltext der Hinweis auf § 13b des UStG erfolgen. Der Umsatz ist auf ein steuerfreies Erlöskonto zu verbuchen. Im SKR03 legen Sie dazu das Konto 8337 "Erträge Bauleistungen 19%" an und hinterlegen in den Eigenschaften USt-Pos.Vor. Zeile 60 und (in der Pro-Version:) USt-Pos.Erkl. Zeile 209.
Faktura / Warenwirtschaft
- Lexware faktura und auftrag / -plus:
- Rufen Sie den entsprechenden Kunden auf und aktivieren Sie dort unter "Rechnungsstellung" das Häkchen "Abfrage nach § 13b UStG". Damit wird bei künftigen Aufträgen an diesen Kunden abgefragt, ob die Umsatzsteuer "normal" oder nach § 13b UStG abgerechnet werden soll.
- Lexware warenwirtschaft pro/premium / Handwerk premium:
- Aktivieren Sie zunächst unter Bearbeiten/Firmenangaben/Warenwirtschaft das Häkchen "Bauleistungen nach § 13b UStG berücksichtigen".
- Rufen Sie den entsprechenden Kunden auf und aktivieren Sie dort unter "Rechnungsstellung" das Häkchen "Abfrage nach § 13b UStG". Damit wird bei künftigen Aufträgen an diesen Kunden abgefragt, ob die Umsatzsteuer "normal" oder nach § 13b UStG abgerechnet werden soll.
Wie verbuche ich Eingangsrechnungen als Steuerschuldner / Auftragsgeber / Bauunternehmer?
Mit folgender Vorgehensweise – Beispiel mit SKR03 – :
- anlegen falls nicht vorhanden (oder Kontenaktualisierung durchführen):
- 1. Konto 1579 Anrechenbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19%/ dort VSt-Pos.Vor. Zeile 67 (Pro-Version zusätzlich VSt-Pos.Erkl. Zeile 467) in den Eigenschaften hinterlegen (ggf. 1576 kopieren)
- 2. Konto 1786 Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19% / dort USt-Pos.Vor. Zeile 85 (Pro-Version zusätzlich USt-Pos.Erkl. Zeile 878) in den Eigenschaften hinterlegen (ggf. 1776 kopieren)
- 3. Aufwandskonto(en) (je notwendigem Steuersatz!)
- 4. z. B. 3120 "Bezogene Leistung nach § 13b UStG 19% USt.+VSt." / UStPos.Vor Zeile 84 und (Pro-Version:) USt-Pos.Erkl. Zeile 877 hinterlegen und ohne Steuersatz (ggf. 3425 kopieren)
- und nun die Bearbeitung:
- 1. Sie erhalten eine Netto-Eingangsrechnung (1.000 Euro) und buchen diese 3120 Aufwand Soll an 7xxxx Kreditor Haben
- Damit steht dieser Nettobetrag sowohl auf dem Kreditor als Verbindlichkeit, als auch auf dem Sachkonto als Aufwand
- 2. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird aus dem Aufwandskonto bei Kennziffer 84 (analog in der Erklärung auf Zeile 877) eine Steuerschuld an Sie errechnet
- Die Berechnung der Steuerschuld und die Gegenbuchung Vorsteuer geschieht ab Pro-Version 2005 automatisch, ansonsten müssen Sie den Steuerbetrag errechnen und zusätzlich buchen: also 19% auf 1.000 Euro im Beispiel = 190 Euro sind zu buchen.
- 1579 Forderung an FA Soll an 1786 Verbindlichkeit an FA Haben
- 1. Sie erhalten eine Netto-Eingangsrechnung (1.000 Euro) und buchen diese 3120 Aufwand Soll an 7xxxx Kreditor Haben
Und damit ist alles korrekt erfasst und verbucht. Kleine Differenzen zwischen 1786 und der Umsatzsteuer-Voranmeldung/-Erklärung können sich nun nur noch ergeben, weil dort mit vollen Euro-Beträgen gerechnet wird.

