Steuer-Identifikationsnummer
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Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), auch TIN (Tax Identifications Number) genannt ist ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) und wird vom Bundeszentralamt für Steuern jedem Steuerpflichtigen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren zugeteilt. Sie ist bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben. Die Steuer-ID besteht aus einer 11-stelligen Ziffernfolge, die nicht aus anderen Daten über den Steuerpflichtigen gebildet oder abgeleitet werden darf; die letzte Stelle ist eine Prüfziffer. Natürliche Personen erhalten eine Steuer-Identifikationsnummer, wirtschaftlich Tätige eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Die Steuer-ID wird bei der Speicherung einer Geburt vergeben und erst gelöscht, wenn sie von den Behörden nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen.
Ursprünglich sollte die Steuer-ID im Juli 2007 vergeben werden. Wegen Problemen in der Dubletten-Prüfung beim Abgleich der Daten zwischen den Finanzämtern und den Meldebehörden, dauert die Vergabe länger als gedacht. Zwischen August und Oktober 2008 wird allen Bürgern in einem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Steuer-ID mitgeteilt werden. Die neue Steuer-ID wird zunächst von den Finanzämtern nur für die Einkommensteuer verwendet und erst später auch auf andere Steuerarten erweitert. Ab Oktober 2008 wird auf allen ausgehenden Schreiben der Finanzämter in Bezug auf die Einkommensteuer zusätzlich zur bekannten Steuer- auch die neue Identifikationsnummer angegeben. Die ist anschließend von den Bürgern auf Schreiben zur Einkommensteuer und Formularen stets mitzuteilen.
Die bisherigen Steuernummern, sowie auch die temporär eingeführte eTIN (für die Lohnsteuerbescheinigung), werden - nach einer Übergangszeit - nach Einführung der Steuer-ID eingestellt.[1]

