Rechnung

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Eine Rechnung ist ein Dokument, das eine detaillierte Aufstellung über eine Geldforderung für eine Warenlieferung oder eine sonstige Leistung enthält. Sie kann in Papierform oder als elektronisches Dokument übermittelt werden und enthält Angaben über die Leistung (Art, Menge, Datum, Preis), die Zahlung (Zahlungsbedingungen, Bankverbindung) und den Aussteller (Firma, Adresse).

Die steuerliche Anerkennung von Rechnungen ist gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) an genaue Bedingungen geknüpft:

Sachverhalt Rechnungsbetrag
bis 150,00 EUR brutto *)
Rechnungsbetrag
ab 150,01 EUR brutto *)
Rechnungsaussteller:
§ 14 Absatz 4 Nr. 1 UStG in Verbindung mit § 15b Gewerbeordnung (GewO):

Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers.

  1. Wenn das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist, muss "Name" aus mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und dem Nachnamen des Unternehmers bestehen
  2. Bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss "Name" aus dem im Handelsregister eingetragenen Firmennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und dem Nachnamen des Geschäftsführers bestehen.
X X
Rechnungsempfänger:
§ 14 Absatz 4 Nr. 1 UStG in Verbindung mit § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV):

Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers.

X
Steuernummer:
§ 14 Absatz 4 Nr. 2 UStG in Verbindung mit § 33 UStDV:

Die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer und / oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

X
Datum:
§ 14 Absatz 4 Nr. 3 UStG:
Ausstellungsdatum der Rechnung.
X X
Rechnungsnummer:
§ 14 Absatz 4 Nr. 4 UStG in Verbindung mit § 33 UStDV:

Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird.

X
Menge und Artikelbezeichnung:
§ 14 Absatz 4 Nr. 5 UStG:

Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung.

X X
Datum der Lieferung/Leistung:
§ 14 Absatz 4 Nr. 6 UStG in Verbindung mit § 33 UStDV:

Den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts (auch wenn es mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist).

X
Netto-Betrag:
§ 14 Absatz 4 Nr. 7 UStG in Verbindung mit § 33 UStDV:

Das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Netto-Entgelt.

X
Steuersatz:
§ 14 Absatz 4 Nr. 8 UStG in Verbindung mit § 33 UStDV:

Den anzuwendenden Steuersatz.

X X
Steuerbetrag:
§ 14 Absatz 4 Nr. 8 UStG in Verbindung mit § 33 UStDV:

Den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.

X
Grund der Steuerbefreiung:
§ 14 Absatz 4 Nr. 8 UStG:

Im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Hier reicht es aus, den Grund der Steuerbefreiung zu nennen (z. B. "Kleinunternehmerregelung"); eine Benennung der Vorschrift (in diesem Fall "§ 19 UStG") ist nicht erforderlich.

X X
Aufbewahrungspflicht:
§ 14 Absatz 4 Nr. 9 UStG in Verbindung mit § 33 UStDV:

Einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers (nur bei Bauleistungen).

X

*) Bei Rechnungen bis 31.12.2006 galt die Grenze von 100,00 / 100,01 EUR.

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