Pflegeversicherung
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Die Pflegeversicherung ist eine umlagefinanzierte Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems, die zum 1. Januar 1995 mit dem 11. Band des Sozialgesetzbuches (SGB XI), dem "Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherungsgesetz – PflegeVG", eingeführt wurde.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt seit 1. Juli 2008 1,95 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgeltes. Der Beitrag wird - mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen - vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zu Hälfte getragen. In Sachsen trägt der Arbeitnehmer 1,475 %; der Arbeitgeber 0,475 %. Rentner tragen den Beitrag in voller Höhe alleine.
Zusätzlich wird von kinderlosen Arbeitnehmern ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,25 % erhoben, sofern der Arbeitnehmer das 23. aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat. Diesen Zusatzbeitrag trägt der Arbeitnehmer alleine. Eltern im Sinne des Kinderberücksichtigungsgesetzes sind auch Stiefeltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern. Sofern sich die Elterneigenschaft nicht aus den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ergibt, sind verschiedene Arten des Nachweises möglich:
- Geburtsurkunde
- Adoptionsurkunde
- Kindergeldbescheid
- Kinderfreibetrag im Einkommensteuerbescheid
- Pflegevertrag zwischen Jugendamt und Pflegeeltern
- Bescheinigung über Bezug von Mutterschaftsgeld
- Sterbeurkunde des Kindes
Umsetzung in Lexware® lohn+gehalt
Liegt eine Elterneigenschaft vor, ist in den Stammdaten auf dem Reiter Kassen bei Elterneigenschaft Ja auszuwählen bzw. das Häkchen zu setzen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet dies zu prüfen. In der Regel ist auf der Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag eingetragen. Mitarbeiter unter 23 Jahren und über 65 Jahren sind von diesem Zusatzbeitrag ausgenommen. Deshalb ist das Auswahlfeld Elterneigenschaft ausgegraut.
Das Häkchen auf dem Reiter Kassen ist bei folgenden Einstellungen für die Pflegeversicherung inaktiv:
- 0-kein Beitrag
- 1-freiw. Zuschuss Hälfte aus Beitrag
- 1-freiw. Zuschuss Hälfte aus Entgelt
- 0-privat
- 1-freiw. Ohne Anspruch auf Zuschuss
- 0-privat ohne Anspruch auf Zuschuss
Folgendes Beispiel zur Berechnung, wenn Mitarbeiter ein Gehalt von 2.000 EUR erhält:
Mit zusätzlichem Beitrag Pflegeversicherung 0,25 %:
- Berechnung Beitrag zur PV (ab Juli 2008) 1,95 %
2.000 EUR x 1,95 % = 39 EUR : 2 = 19,50 EUR Beitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Berechnung Zusatz Anteil PV 0,25 % für Arbeitnehmer
2.000 EUR x 0,25 % = 5 EUR
Der Gesamtanteil des Arbeitnehmers zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 24,50 EUR ( 19,50 EUR + 5 EUR), wenn keine Elterneigenschaft vorliegt. Ist die Elterneigenschaft nachgewiesen, beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 19,50 EUR, gesamt 39 EUR.

